Frage an Sigmar Gabriel von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
vielen Dank, dass Sie Zeit für meine Fragen gefunden haben !
Jedoch haben Sie eine Frage überhaupt nicht beantwortet, nämlich:
2. Gemäß der Jahresgutachten des Sachverständigenrates (s. www.buergerversicherungrente.de ) zahlen die Pflichtversicherten Lasten, die eigentlich alle Steuerzahler zahlen müssten ! das ist doch nicht gerecht (der Beitragssatz könnte dann doch niedriger sein und/oder die Renten höher) !
Wieso will die SPD diese Ungerechtigkeit nicht abschaffen ?
Wieso werden die versicherungsfremden Lasten nicht einfach aus der Rentenversicherung herausgenommen und diese Leistungen verursachergerecht aus einem "Steuertopf" bezahlt (so auch der Sachverständigenrat) ?
Gerade wenn absehbar nicht jeder in der GRV solidarisch pflichtversichert sein soll, wieso werden dann nicht wenigstens diese Lasten aus der GRV herausgenommen (im Wahlprogramm ist davon nichts zu finden) ?
Weiter kann ich nicht nachvollziehen, dass eine sofortige Einführung nicht möglich sein soll, hier sehen Sozialrechtler keine rechtlichen Probleme, z.B. O-Ton Dr. Dr. R. Pitschas „Allerdings wäre es auch nicht verfassungswidrig, wenn man die Rentenversicherungspflicht i. S. einer Bürgerversicherung auf alle Bürger ausdehnen würde, wie ich vor einigen Jahren nachgewiesen habe.“
Zumal eine Versicherungspflicht für Beamte doch gar nichts daran ändert, dass der Staat „angemessenen“ versorgt und Bundesrecht Landesrecht bricht.
Da es bei einer sofortigen Einführung einer Versicherungspflicht für jeden ohnehin schon Übergangsregelungen für die verschiedenen einzugliedernden Gruppen geben müßte und deshalb eine „faktische Anwendung für jeden“ sowieso schon ewig dauern würde, wieso den grundsätzlichen Start auch noch „langfristig“ rauszögern ?
Oder anders gesagt, es ändert sich doch nichts, wenn ich langfristig nur warte ? Was will die SPD wann umsetzen,damit "langfristig" eine Bürgerrente eingeführt ist ?
Vielen Dank für Ihre Mühe !
mfg Th. Schmidtke
Sehr geehrter Herr Schmidtke,
zu Ihrer Frage der nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung habe ich mich nochmal informiert: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung überstieg der Bundeszuschuss die nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahre 2009 um ca. 10 Mrd. Euro!
Zu Ihren Einwänden zur Frage der Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine Erwerbstätigenversicherung mag es zwar aus sozialrechtlicher Perspektive keine verfassungsrechtlichen Bedenken geben. Aber eine endgültige verfassungsrechtliche Beurteilung der Vereinbarkeit des Alimentationsprinzips bei Beamtinnen und Beamten und dem Versicherungsprinzip in der Rentenversicherung steht noch aus.
Der Bund hat außerdem bei Laufbahnen, Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten der Länder ausdrücklich keine Gesetzgebungskompetenz. Insofern hat er auf diese Beamten keinen Zugriff.
Zunächst ist es mir deshalb wichtig dafür zu sorgen, dass jede und jeder Erwerbstätige über eine obligatorische Alterssicherung verfügt, um Armut im Alter wegen fehlender Absicherung zu vermeiden. Für die SPD ist die Einbeziehung von Selbständigen, die keine obligatorische Alterssicherung haben, deshalb ein erster Schritt zu einer Erwerbstätigenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel