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Frage von Dietmar G. •

Frage an Sigmar Gabriel von Dietmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Sie haben die Frage von H. S. für meine Begriffe nur unzureichend beantwortet.
Das Rentenüberleitungsgesetz wurde 1991 für die Bürger des Beitrittsgebietes in Kraft gesetzt. Das Gebiet der ehemaligen DDR wurde erst nach Zustimmung durch die erste freigewählte Regierung der DDR im August 1990 zum Beitrittsgebiet. Die entsprechend dem Einigungsvertrag vom Mai 1990 bereits eingegliederten ehemaligen DDR-Flüchtlinge waren demzufolge niemals Bürger des Beitrittsgebietes. Für sie hat die Rechtslage zu gelten, die zum Zeitpunkt ihrer Flucht bzw. der Eingliederung bestand. Das bedeutet Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten 1 - bis 16 des FRG.

Weiterhin stellen Sie in Ihrer Antwort fest, dass besonders diejenigen hart von diesem Unrecht betroffen sind, die eine niedrige berufliche Qualifikation vorweisen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die Gleichschaltung der Rentenversicherungsbeiträge unabhängig von Einkommen und Qualifikation in der DDR werden die Hochqualifizierten mit Minderung von Entgeltpunkten bis zu 50 % des Durchschnittes am härtesten bestraft.
Der leider viel zu früh verstorbene Ottmar Schreiner und seine Arbeitsgruppe kennen die ungesetzliche Blockadehaltung der Regierung. Bitte kontaktieren Sie seine Nachfolger und lesen Sie auch die einstimmig getroffene Entscheidung des
Petitionsausschusses.
Danach bitte ich Sie herzlich nochmals auf die Frage von H. S. zu antworten: Ist Ihre Partei willens, im Fall der Regierungsübernahme diesen grundgesetzwidrigen Zustand kurzfristig zu ändern? Die über 300.000 Betroffenen werden von dieser Antwort auch ihre Entscheidung bei der bevorstehenden Bundestagswahl abhängig machen.

Mit freundlichem Gruß
Dietmar Grabner, Vorstandsmitglied der IEDF

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grabner,

wie ich Herrn Stichler schon schrieb: Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon Anfang 2012 in einem Bundestagsantrag gefordert, eine Ausnahmeregelung für Bestandsübersiedlerinnen und -übersiedler mit Wohnsitz in der Bundesrepublik vor dem Mauerfall zu schaffen, da die Betroffenen sich auf die Rechtsakte im Zuge ihrer rentenrechtlichen Zuordnung verlassen hätten. Er ist von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Auf der Grundlage dieses Antrags wird in der kommenden Wahlperiode eine erneute Initiative zu prüfen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel