Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karlheinz E. •

Frage an Sigmar Gabriel von Karlheinz E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel!

Der seit Jahresbeginn pauschal für alle Haushaltungen eingeführte Rundfunkbeitrag ist ein harter Brocken. Ich soll jetzt statt 5,76 € im Monat für Rundfunkempfang plötzlich fast 18 € zahlen, eine Steigerung von über 300 % ! Da ich bei einer geringen Rente nach Abzug aller festen, ständig steigenden Kosten wie Miete und NK, Heizung, Strom, Telefon usw. weniger als 300 € für den täglichen Lebensunterhalt zur Verfügung habe, ist mir die Zahlung dieses Betrages unmöglich.

Ich weiß, „für solche Fälle“ gibt es eine „Befreiung“, aber nur, wenn man eine Bescheinigung vom Arbeits- oder Sozialamt beibringt. Wer aber keine Sozialhilfe oder Grundsicherung vom Staat beziehen will, der wird, wie ich gehört habe, von der ehemaligen GEZ oder „Beitragsservice“ (!) unerbittlich zur Kasse gebeten, mit allen Schikanen, bis hin zum Gerichtsvollzieher.

Meine Frage an Sie: Finden Sie diese neue Regelung, die von allen Wohnungsinhabern, egal, ob reich oder arm, ob er/sie Rundfunk und Fernsehen empfängt oder nicht, sozial ausgewogen und gerecht oder gar SOLIDARISCH? Finden Sie es mit der Menschenwürde vereinbar, daß Menschen am unteren Ende der Einkommensskala, die bisher gerade noch so mit ihrem Geld ausgekommen sind, nun praktisch gezwungen werden, JEDES HALBE JAHR zum Sozialamt rennen und die GEZ um „Befreiung“ anbetteln zu müssen?

Ich selbst finde es entwürdigend und möchte hiermit meinen Protest gegen diese rigorose Maßnahme, die von Ihrer Partei, unisono mit den anderen Parteien über den Kopf der Bevölkerung hinweg beschlossen wurde, ausdrücken. Wundern Sie sich noch über „Politik(er)verdrossenheit“? Hier haben Sie einen der Gründe.

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eckardt,

wir Sozialdemokratinnen und -demokraten sind für den neuen Rundfunkbeitrag und halten ihn für gerechter und für unbürokratischer als das alte System, das ja die Abgabe pro Gerät und nicht pro Haushalt vorsah. So gibt es mehr Klarheit bei der Berechnung der Gebühren; es muss nicht mehr nach der Art oder Menge der Empfangsgeräte differenziert werden.Damit folgen wir den Grundsätzen unserer Verfassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG).

Das "neue" System ist ja nicht in Willkür entstanden, sondern aufgrund der Überlegung, die Unzulänglichkeiten und auch die Ungerechtigkeiten des "alten" zu verändern. Der Datenerhebungsaufwand ist beim neuen System nun geringer, weil nicht mehr geschaut wird, wie viele und welche Geräte zum Fernsehempfang von welcher Person betrieben werden. Dabei gehen die die Reform durchführenden Bundesländer davon aus, dass jede Bürgerin und jeder Bürger und auch die Wirtschaft direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung profitieren. Mit der Neuregelung hat auch die Schnüffelei an der Haustür ein Ende, weil klar ist, dass alle Haushalte beitragen müssen.

Rundfunk – öffentlich-rechtlicher wie privater – hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. Gerade auch im weltweiten Vergleich kann man feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen unverzichtbaren Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung sowie Vielfalt und damit für unser demokratisches Gemeinwesen leisten – und zwar im Hörfunk, im Fernsehen und auch im Onlinebereich. Auch von daher ist es wichtig, ein Beitragssystem zu schaffen, das am Ende die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt – und dies soll mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrags erreicht werden.

Wie Sie ja schon festgestellt haben, wird es weiterhin sozial bedingte Ausnahmen von der Gebühr geben. Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Dabei knüpfen alle Befreiungstatbestände an bestehende Sozialleistungen an. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.Der Beitrag für alle anderen bleibt stabil bei 17,98 Euro.

Insgesamt soll mit dieser Neuordnung die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße und zukunftssichere Grundlage gestellt werden. Derzeit gibt es kein Modell, das sowohl Zustimmung als auch Kritik erfahren wird. Nach der Einführung des neuen Systems muss nun abgewartet werden, wie sich die Praxis entwickelt. Es ist leider so, dass man die eine oder andere Ungerechtigkeit und Konsequenz nicht immer voraussehen kann. So kann es sein, dass noch das eine oder andere geändert werden muss, etwa im Bereich der Ausnahmetatbestände, ohne jedoch die Grundstruktur zu ändern. Grundsätzlich wird es bei der Umstellung bleiben. Bisher ist kein Modell bekannt, das sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt als auch die notwendige Finanzierungssicherheit langfristig sicherstellt.

Mich würde interessieren: Was wäre Ihrer Meinung nach eine "gerechte" Gebühr?

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel