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Frage von Herbert S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Herbert S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Sie hatten sich in den Medien immer wieder für die Bändigung des Kapitalismus und Chancengleichheit ausgesprochen.

Die jetzige Erbschaftssteuer ist so gestaltet, das ganz wesentliche Vermögensbestandteile, insbesondere von Superreichen, im Verhältnis zum Verkehrswert des Gesamtvermögens (Geld, Immobilien, Grundstücke, Betriebe) im Prinzip kaum besteuert an die Nachfolgegeneration vererbt werden. Seit Generationen konzentrieren sich 40 % des Gesamtvermögens im Land auf das Dezil der reichsten Deutschen. Das Verhältnis steigt zum oberen Perzentil weiter stark an.
Ich möchte das als eine reine Sachaussage betrachten, weil jedem sein selbst erarbeiteter Wohlstand uneingeschränkt gehört. Müssen aber dem Nachwuchs unter Ausnutzung legaler Gestaltungsmöglichkeiten (kleine) "Imperien" in die Wiege gelegt werden?

Ich habe zu diesem Thema konkret die folgenden Fragen:
Welchen Wert (als Verkehrswert des gesamten Vermögens) hatten die Nachlässe z.B. der 1000 vermögendsten Erblasser im Jahr 2010 oder 2011? Wie viel Erbschaftssteuer wurde aus diesem Vermögen gezahlt?

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Sommerfeld

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sommerfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbschaftsteuer, die ich gerne beantworte.

Sie fragen nach der Höhe der Vermögenswerte, die die Nachlässe der 1000 vermögendsten Erblasser hatten, sowie die daraus resultierende Erbschaftsteuer.

Den Statistiken zur Erbschafts- und Schenkungsteuer 2011 ist zu entnehmen, dass für die in der Zeit von 2007 bis 2011 eingetretenen 1290 (Todes-)Fälle in der höchsten Nachlasskategorie von "5 Millionen Euro und mehr" ein Nachlass Gesamtvolumen in Höhe von 25,4 Mrd Euro entstand, wobei nach Abzug der Verbindlichkeiten ein Reinnachlass von gut 20 Mrd. Euro verbleibt.

Dem beigefügten Link können Sie auch die Daten für das Steuerentstehungsjahr 2011 (Tab. 4.1.1. Fälle und 4.1.2. Beträge) entnehmen.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/Steuern/ErbschaftSchenkungsteuer/ErbschaftSchenkungsteuer5736101117004.pdf?__blob=publicationFile

Die aus diesen Nachlässen resultierende Erbschaftsteuer ist statistisch nicht zu ermitteln, da die deutsche Erbschaftsteuer eine Erbanfallsteuer ist. Dies bedeutet, dass sie nicht den Nachlass als solchen besteuert, sondern das Vermögen, das der Erbe bzw. die Erbin (bzw. der/die Beschenkte) empfängt.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind - aus denselben Gerechtigkeitserwägungen heraus wie Sie - zu dem Schluss und auch Beschluss gelangt, dass bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zunächst die Privilegien, die CDU/CSU zugunsten von reichen Erben eingeführt haben, zurück genommen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel