Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Michael S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Lieber Hr.Gabriel

Die SPD möchte einen Gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, was ich für sehr gut halte! Was ist aber wenn eine Firma nur Festlohn pro Monat zahlt und es dadurch zu unter 8,50 Euro pro Stunde kommt, aufgrund der vielen Arbeitsstunden?

Anregung zum Thema Freistellung von Firmen bei der EEG-Umlage zu Lasten der Bürger.

Wie wäre es wenn Grundsätzlich Firmen einen 5% Abschlag ihrer Jährlichen Stromkosten zusätzlich zu den eigentlichen Stromkosten als EEG-Umlage zur Entlastung der Privaten Haushalte beitragen würden!?? So würden die Privaten Haushalte entlastet und die Firmen nicht zu sehr belastet.

Ich finde diese beiden Themen sollten Sie mit in den Wahlkampf aufnehmen, da es bestimmt einigen Bürgern genauso unter den Nägeln brennt wie mir.

Ich wohne zwar in Bayern, aber meine momentane Tendenz zur Bundestagswahl geht in richtung der SPD, sofern sich Hr.Steinbrück nicht weitere Eigentore schießt!

Eine Antwort wäre sehr nett und würde mich richtung Bundestagswahl bestärcken!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Simons

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simons,

besten Dank für Ihre Frage.

Der von der SPD geforderte gesetzliche Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro ist ein Bruttostundenlohn. Das „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz)“ regelt, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Fassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen muss. Darin muss unter anderem auch die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts und die vereinbarte Arbeitszeit enthalten sein. Der von uns vorgesehene Mindestlohn muss dann selbstverständlich auch kontrolliert und eventuelle Verstöße sanktioniert werden.

Ich stimme Ihnen zu: Insgesamt müssen wir zu einer anderen Lastenverteilung bei den Stromkosten kommen. Bei der EEG-Umlage müssen die Ausnahmen auch wirklich auf die Betriebe beschränkt sein, die im internationalen Wettbewerb stehen und zugleich einen besonders hohen Anteil an Energiekosten haben. Jede befreite bzw. nicht mit der Umlage belastete Kilowattstunde führt dazu, dass die EEG-Differenzkosten auf eine geringere Strommenge und weniger Stromverbraucherinnen und -verbraucher verteilt werden müssen. Als Folge steigt die EEG-Umlage. Die Umlagebefreiung muss passgenauer zugeschnitten werden. Bei der Diskussion um die Strompreisbremse hatten wir Bundesminister Peter Altmaier gebeten, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Auf diesen warten wir bis heute.

Eine Zusatzabgabe von 5% würde nach meiner Einschätzung in der Summe nicht so viel bringen. Insgesamt verkomplizieren Einzelregelungen das System und schaden der Akzeptanz.

Ein gutes Konzept bezieht auch diejenigen bei der Finanzierung mit ein, die bislang nur profitiert haben. Ein Ausnahmetatbestand ist der Eigenverbrauch. Auch hier müssen wir darüber nachdenken, wie diejenigen, die Netze nutzen aber keine Umlage zahlen, mehr an den Kosten beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel