Frage an Sigmar Gabriel von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage vom 25.02.2013.
Ich möchte gerne auf Ihre Frage antworten.
Wenn eine Droge uns vor große Probleme stellt, dann sollte der Gesetzgeber Lösungen für diese Probleme finden. Ist er dann sogar bei einer so gefährlichen Substanz wie dem Alkohol der Auffassung, dass diese Probleme in den Griff zu bekommen sind, ohne sich strafrechtlicher Mittel zu bedienen, muss er, will er bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit Genüge tun, objektiv nachweisen, dass strafrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahren weniger gefährlicher Substanzen wie Cannabis tatsächlich einen Nutzen haben ( http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/2jmp5r , http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/35rhl35 , http://tinyurl.com/Krumdiek ). Was letztendlich schwer werden dürfte, da in den letzten Jahren bereits verschiedene Studien zeigten, dass Verbote und Strafandrohungen keinen Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben ( http://tinyurl.com/3pwvqck , http://tinyurl.com/4xraorp , http://tinyurl.com/WHO-WMHS , http://tinyurl.com/cwtpbcm ).
In seiner Abschiedsrede als Parteivorsitzender betonte Willy Brandt die besondere Bedeutung der Freiheit ( http://tinyurl.com/d8fu3gq ), die ja gemäß Art. 2 des Grundgesetzes ihre Grenze eigentlich erst dort findet, wo die Grundrechte anderer verletzt werden.
Welche Bedeutung hat Freiheit für Sie?
Worin liegt im Sinne Ihres Freiheitsverständnisses der Unterschied zwischen dem Umgang mit Alkohol und dem mit Cannabis, und wodurch verletzt der Umgang mit Cannabis die Grundrechte anderer in höherem Maße als der Umgang mit Alkohol, sodass gerechtfertigt würde, dass Alkohol als Lebensmittel im Supermarkt verkauft wird, während Kontakt zu Cannabis in jeglicher Form strafrechtlich verfolgt wird?
Ist der Schutz des Einzelnen vor selbstgewählten Gesundheitsrisiken für Sie tatsächlich eine Frage des Strafrechts? Wenn ja, warum?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
Sehr geehrter Herr Friedewald,
meine Meinung zum Thema Cannabis-Legalisierung habe ich Ihnen mitgeteilt. Lassen Sie mich nur noch ergänzen: Das in Ihren Fragen suggerierte "Recht auf Rausch" gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kennen, die ebenfalls diese Auffassung vertritt.
Ich bin weiter der Meinung, dass man keinesfalls daraus, dass die Droge Alkohol in Deutschland legal war, legal ist und wohl auch legal bleiben wird, ableiten kann, dass es dann auch alle anderen Drogen sein müssten. Wenn es kein Recht auf Rausch gibt, dann kann es auch keine Gleichheit der Rauschmittel geben.
Freundliche Grüße
Sigmar Gabriel