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Frage von Karin Z. •

Frage an Sigmar Gabriel von Karin Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anmerkung bezüglich Renten der Freiberufler.
Dies war jedoch nur ein Teil meiner Anfrage.

Der mir weitaus wichtigerer Teil war meine Frage zur versprochenen "Abschlagsfreiheit von Renten", d.h.: meint Ihre Partei damit nur die zukünftigen Rentenbezieher oder wird dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend- auch für die jetzigen Rentenbezieher gelten?.

Ich wäre gerne schon vor der Wahl darüber informiert.

Vielen Dank und eine angenehme Wahlkampfzeit
Karin Zickler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zickler,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Rentenkonzept der SPD und zur abschlagsfreien Rente.

Wie Sie wissen, hat die SPD auf ihrem zweiten Parteikonvent am 24. November 2012 ein Rentenkonzept beschlossen, das die Grundlage für ihre künftige Alterssicherungspolitik sein wird. Ein wichtiger Punkt des Konzepts ist der abschlagsfreie Zugang zur Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren, nach dem Sie fragen. Wir wollen, dass ältere Beschäftigte mehr Chancen bekommen, bis zum Renteneintrittsalter sozialversichert beschäftigt zu sein. Wir wissen aber auch: In einer immer komplexeren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle ArbeitnehmerInnen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Deshalb schlägt die SPD differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor, zum Beispiel den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente und die Teilrente ab dem 60. Lebensjahr.

Zugleich schlagen wir vor, für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, den Zugang zur Rente ohne Abschläge mit 63 Jahren zu ermöglichen. Damit begegnen wir Besorgnissen der Beschäftigten mit sehr langer Berufstätigkeit, das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht erreichen zu können. Es bleibt aber dabei, dass langjährig Versicherte nicht vor der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Altersrente gehen können. So bewahren wir die Balance zwischen den Zielen einer längeren Beschäftigung Älterer und der Anerkennung eines langen Berufslebens.

Der abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren wird für künftige Rentnerinnen und Rentner möglich sein, wenn der abschlagsfreie Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren so ins Gesetz aufgenommen wird. Dann wird vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen können, wer diese Voraussetzungen erfüllt, nämlich mindestens 63 alt ist und 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.

Damit wäre nicht erfasst, wer heute mit 45 oder mehr Versicherungsjahren bereits vorzeitig in Rente gegangen ist und Abschläge in Kauf genommen hat. Es gilt auch nicht für diejenigen, die bis dahin die Voraussetzungen von 45 Versicherungsjahren und einem Lebensalter von 63 erfüllt haben.

Üblicherweise gelten Änderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Dies gilt für Leistungsausweitungen ebenso wie für Leistungseinschränkungen. Dies ist wichtig, weil so sichergestellt wird, dass BestandsrentnerInnen nicht von Leistungseinschränkungen betroffen sind, aber auch nicht rückwirkend von Leistungsverbesserungen profitieren. Sonst wären Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung kaum möglich. Maßgeblich ist also das Rentenrecht, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel