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Frage von Peter W. •

Frage an Sigmar Gabriel von Peter W. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gabriel,

im Jahr 2005 trat unter der Regierung Gerhard Schröder die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Kraft. Diese Steuer knebelt ab 2005 Rentner mit einem steuerplichtigen Anteil von 50%, der sich
jährlich um 2 % erhöht und heute bereits 66 % ausmacht.
Zusätzlich wurde 2005 auf betreiben der SPD die Mehrwertsteuer um 3 % erhöht. Bis zum heutigen Tag
sorgen die Hartz - Gesetze für erhebliche Armut bei Lohnabhängigen.

Wie wollen Sie als Sozialdemokrat jemals wieder soziale Glaubwürdigkeit erlangen?

Mit freundlichen Grüßen

P. Weisgerber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weisgerber,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie die Frage nach der Glaubwürdigkeit sozialdemokratischer Politik insbesondere anhand der Neuregelung der Rentenbesteuerung stellen. Zu Ihrer Kritik, dass das in seinen wesentlichen Elementen am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AEG) „Rentner knebelt“, nehme ich gerne Stellung, denn sie bietet mir Gelegenheit, die Sachlage klar zu stellen.

Richtig ist, dass mit dem AEG die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt wurde. Ausgangspunkt war, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. März 2002 entschieden hat, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Dies haben wir getan.

Tragendes Element dieser Neuregelung ist der Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Ihr Prinzip heißt: Die Beiträge in die Rentenversicherung werden steuerlich freigestellt, d.h. sie werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Brutto abgezogen; andererseits sind die Rentenzahlungen in vollem Umfang zu versteuern.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurden beim Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung zugunsten der RentnerInnen und älteren ArbeitnehmerInnen Übergangsregelungen eingesetzt. Durch langfristige Übergänge haben wir sichergestellt, dass Härten für die BürgerInnen vermieden werden. Entsprechend erfolgt auch die komplette Steuerbefreiung der Beitragszahlungen schrittweise. Ansonsten wären die Steuerausfälle nicht zu verkraften.
Konkret bedeutet das: Ab dem Jahr 2005 wurde der der Besteuerung unterliegende Anteil der Rente anstelle der bisherigen Ertragsanteile auf einheitlich 50 % festgesetzt und zwar lebenslang für alle Bestandsrenten sowie die Renteneintritte in 2005.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden jeweils neu hinzukommenden Rentenjahrgang (Kohorte) bis zum Jahr 2020 in Zwei-Prozent-Schritten auf 80 % und danach in Ein-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2040 angehoben. Die sich daraus ergebende Aufteilung in steuerpflichtigen und steuerfreien Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentenjahrgang lebenslang festgeschrieben.

Um es ganz klar zu sagen: Es ist nicht so, dass für jede Rentnerin oder für jeden Rentner der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr um 2 %-Punkte zunimmt. Tatsächlich haben RentnerInnen, die 2005 in Rente gingen einen steuerpflichtigen Anteil in Höhe von 50 %, und der sich ergebene steuerfreie Anteil bleibt auf Dauer gleich. Dieser sich (anhand der Prozentsätze für die Besteuerungsanteile) ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird als Festbetrag bestimmt und für die jeweiligen RentnerInnen dauerhaft festgeschrieben. Analog ist das Vorgehen bei späteren Renteneintritten, mit dem Unterschied, dass der Besteuerungsanteil schrittweise ansteigt.

Was Sie nicht erwähnen, ist die Tatsache, dass mit der schrittweisen Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Rente auch die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung (ab dem Jahr 2005 mit einem Prozentsatz von 50 % beginnend und bis 2025 jährlich um 2 % auf 100 % ansteigend) abziehbar sind (incl. einer Regelung zur Vermeidung von Schlechterstellungen, sog. Günstigerprüfung). Damit werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Mit der Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung gibt es kein Gerechtigkeitsproblem, daher kann ich auch kein Glaubwürdigkeitsproblem erkennen. Wohl aber muss ich feststellen, dass es Informationsdefizite bezüglich der tatsächlichen Regelungen in der Bevölkerung gibt.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erfolgte nicht auf Betreiben der SPD, sondern war eines der zentralen Projekte der Union und deshalb nicht verhandelbar. Diese Kröte geschluckt zu haben, war ein Fehler.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel