Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilfried F. •

Frage an Sigmar Gabriel von Wilfried F. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Hr. Gabriel,

vor wenigen Wochenn habenn Sie einigen Menschen Hoffnung gegeben, wenigstens nicht die Verlierer der Nation zu sein, indem Sie sich zur Rente geäußert haben. Alle Menschen, die 45 Versicherungsjahre an einem Stück nachweisen können, sollen spätestens mit 63 Jahren in die Rente ohne Abzüge beziehen dürfen. Ich habe z.B. am 01.09.2016 genau 45 Jahre ununterbrochen gearbeitet und eingezahlt. Gott sei Dank habe ich auch mindestens 30 Jahre davon weit über dem Durchschnitt verdient und somit immer fleißig einbezahlt. Wenn ich nun mit Vollendung meines 63. Lebensjahres die Rente ohne Abzug beziehen könnte, dann wäre das wenigstens gegenüber anderen, die mit 67 Jahren voll beziehen können, aber erst mit 28 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind, nicht ganz so ungerecht. Ich hätte dann auch einige Monate länger gearbeitet aber könnte dies dann auch akzeptieren. Leider höre und lese ich diesbezüglich nichts mehr von Ihnen. es sind wohl zu wenige Menschen, die davon profitieren könnten??????
Muss ich nun denken, alle Politiker sind gleich, tun sowieso nichts für die Menschen oder darf ich Hoffnung haben?????
Es wäre wirklich ein Grund, SPD zu wählen!!!!
Bitte um Antwort oder waren meine Bemühungen auch umsonst ?????

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Funk,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das Rentenkonzept der SPD und insbesondere den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren ansprechen.

Ein wichtiger Punkt des Rentenkonzepts, das die SPD auf ihrem zweiten Parteikonvent am 24. November 2012 beschlossen hat und das auch in das Regierungsprogramm der SPD aufgenommen wird, ist in der Tat:
Wir wollen, dass ältere Beschäftigte mehr Chancen bekommen, bis zum Renteneintrittsalter sozialversichert beschäftigt zu sein. Wir wissen aber auch: In einer immer komplexeren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle ArbeitnehmerInnen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Deshalb schlägt die SPD differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor, zum Beispiel den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente und die Teilrente ab dem 60. Lebensjahr.

Zugleich schlagen wir vor, für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, den Zugang zur Rente ohne Abschläge mit 63 Jahren zu ermöglichen. Damit begegnen wir Besorgnissen der Beschäftigten mit sehr langer Berufstätigkeit, das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht erreichen zu können. Es bleibt aber dabei, dass langjährig Versicherte nicht vor der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Altersrente gehen können. So bewahren wir die Balance zwischen den Zielen einer längeren Beschäftigung Älterer und der Anerkennung eines langen Berufslebens.

Das bedeutet, dass es für alle Versicherten bei der bisherigen Regelung im Gesetz bleibt: langjährig Versicherte können vorgezogen mit 63 in Rente gehen, allerdings mit den entsprechenden Abschlägen. Wer 45 und mehr Versicherungsjahre vorweisen kann, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Die SPD schlägt also vor, dass bei besonders langjährig Versicherten auf die Abschläge verzichtet wird. Damit soll kein besonderer Vorteil gegenüber anderen Versicherten begründet werden, sondern die besonders langjährige Zugehörigkeit gewürdigt werden und ein leichterer Ausstieg aus dem dann langen Berufsleben ermöglicht werden.
Wenn dieser Vorschlag gesetzlich umgesetzt ist, werden Sie die Möglichkeit haben, am 1.9.2016 abschlagsfrei in Rente zu gehen, sofern Sie dann 63 Jahre alt sind, weil Sie die 45 Versicherungsjahre erfüllt haben. Derjenige, dessen Versicherungsbiographie mit 28 Jahren begonnen hat, hätte mit dem 63. Lebensjahr 35 Versicherungsjahre. Er könnte ebenfalls mit 63 in Rente gehen, allerdings nur mit Abschlägen. Er kann ohne Abschläge erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Rente gehen.

In beiden Fällen kann selbstverständlich bis zum Renteneintrittsalter und darüber hinaus gearbeitet werden. Bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter werden weitere Anwartschaften aufgebaut. Wer darüber hinaus rentenversichert beschäftigt bleibt, erhält für jeden zusätzlichen Monat der Arbeit einen Zuschlag von 0,5% zu den erworbenen Anwartschaften.

In diesem Sinne schaffen wir für diejenigen, die mit 63 Jahren die 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, eine zusätzliche Option für einen flexiblen Rentenbeginn.

Das Rentenkonzept der SPD ist gerecht und geeignet, sowohl flexible Wege in den Ruhestand zu ermöglichen als auch die Risiken von Armut im Alter zu verkleinern.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel