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Frage von Peter J. •

Frage an Sigmar Gabriel von Peter J. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gabriel,

was halten Sie von dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung / Bestandsdatenabfrage der im Jahr 2013 zur Abstimmung kommen soll?

In mehreren Punkten halten ich den Gesetzentwurf für verfassungswidrig:
1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Es fehlt die verfassungsrechtlich geforderte Beschränkung des Datenzugriffs auf Einzelfälle.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
4. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
5. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
6. Es fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Benachrichtigung von Internetnutzern, deren Identität ermittelt worden ist. Der Bund will Anbietern sogar verbieten, ihre Kunden freiwillig zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

Meine Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehne ich in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Mit freundlichen Grüßen

P. Jaekel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jaekeln,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung des Bestandsdatenauskunft ist dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht beraten worden. So viel kann aber heute schon gesagt werden: Die Bestandsdatenauskunft – letztlich die Auskunft der Telekommunikationsunternehmen über Vertragsdaten (wer hat seit wann welchen Telefon- und Internetanschluss?) muss neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies vorgegeben und eindeutige Rechtsgrundlagen der Sicherheitsbehörden für den Datenabruf verlangt. Nur eine Rechtsgrundlage für die Datenherausgabe – wie bisher - ist nicht ausreichend. Insofern ist der Gesetzentwurf notwendig.

Ich sehe bislang keine Probleme bei den Regelungen, soweit es sich um Bestandsdaten handelt.
Allerdings unterscheidet der Entwurf nicht ordentlich zwischen der Herausgabe von Bestandsdaten und der Herausgabe von IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen. Wenn aber die Kommunikation der Bürger erforscht werden oder der Zugriff darauf ermöglicht werden soll, sind engere Voraussetzungen und weitere Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Darauf werden wir bei den weiteren Beratungen achten.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel