Frage an Sigmar Gabriel von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Genosse Siggy,
kann im Eifer des Gefechtes ja schon mal vorkommen, dass ich vergesse den Namen des Befragten zu ändern, bin ja nicht mehr der Jüngste!! Macht mir aber gar nichts.
Deshalb noch einmal meine Frage an Dich:
was halten Sie von meinem Vorschlag,den Abgordneten im deutschen Bundestag wie vielen anderen Berufstätigen einen ganz normalen Anstellungsvertrag zu geben, in dem genau geklärt ist, was Abgeordnete dürfen und was nicht und sie dann ev. auch sanktioniert werden können, befristet jeweils auf die Dauer einer Wahlperiode?
Ich freue mich diesmal auf Deine Antwort.
Dein alter Genosse
Ulrich Balkenhol
Sehr geehrter Herr Balkenhol,
vielen Dank für Ihr Frage.
Laut Grundgesetz werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Diese Regelung hat sich in meinen Augen seit Bestehen der Bundesrepublik bewährt und bedarf keiner Änderung.
Im Übrigen gibt es Sanktionen dafür, wenn ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete in der Sitzungswoche nicht anwesend ist. Lesen Sie bitte hierzu § 14 des Abgeordnetengesetzes: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/abgges.pdf .
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel