Frage an Sigmar Gabriel von Bernhard S. bezüglich Senioren
Betr.: Rentenprogramm der SPD
Sehr geehrter Herr Gabriel!
Nachdem das Rentenprogramm der SPD zwischenzeitlich in den Medien vorgestellt wurde, interessiert mich darin ein Satz.
Wer 45 Jahre gearbeitet hat kann ohne Abzug in Rente gehen.
Meine Fragen dazu:
1. Muss das Gesetz dann noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen und wäre somit von der Zustimmung der Opposition abhängig?
2. Kann ich im Falle eines Wahlsieges der SPD ab 01.10.2013 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen?
3. Entspricht die Rentenhöhe, der Angabe im letzten vorläufigen Renten-
Bescheid?
4. Gilt das Gesetz gleichermaßen für LVA bzw. BfA-Rente sowie für VBL-Rente
(Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst)?
Meine persönliche Situation ist folgende:
Ich bin 61 Jahre alt und werde im Juli des Wahljahres 2013 62 Jahre alt. Am 01.04.2013 habe ich 45 Jahre ununterbrochen gearbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt.
Für Ihre Antworten auf die o.g. Fragen bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das Rentenkonzept der SPD und insbesondere den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren ansprechen.
Ein wichtiger Punkt des Rentenkonzepts, das die SPD auf ihrem zweiten Parteikonvent am 24. November 2012 beschlossen hat und das auch in das Regierungsprogramm der SPD aufgenommen wird, ist in der Tat:
Wir wollen, dass ältere Beschäftigte mehr Chancen bekommen, bis zum Renteneintrittsalter sozialversichert beschäftigt zu sein. Wir wissen aber auch: In einer immer komplexeren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle ArbeitnehmerInnen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Deshalb schlägt die SPD differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor, zum Beispiel den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente und die Teilrente ab dem 60. Lebensjahr.
Zugleich schlagen wir vor, für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben, den Zugang zur Rente ohne Abschläge mit 63 Jahren zu ermöglichen. Damit begegnen wir Besorgnissen der Beschäftigten mit sehr langer Berufstätigkeit, das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht erreichen zu können. Es bleibt aber dabei, dass langjährig Versicherte nicht vor der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Altersrente gehen können. So bewahren wir die Balance zwischen den Zielen einer längeren Beschäftigung Älterer und der Anerkennung eines langen Berufslebens.
Das bedeutet, dass es für alle Versicherten bei der bisherigen Regelung im Gesetz bleibt: Langjährig Versicherte können vorgezogen mit 63 in Rente gehen, allerdings mit den entsprechenden Abschlägen. Wer 45 und mehr Versicherungsjahre vorweisen kann, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Die SPD schlägt also vor, dass bei besonders langjährig Versicherten auf die Abschläge verzichtet wird. Damit soll die besonders langjährige Zugehörigkeit gewürdigt und ein leichterer Ausstieg aus dem dann langen Berufsleben ermöglicht werden.
Ihre Fragen im Einzelnen beantworte ich gerne wie folgt.
Frage 1:
Eine Veränderung im Rentenrecht wie die abschlagsfreie Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren, muss in einem Gesetzgebungsverfahren von Bundestag mit Mehrheit beschlossen werden und vom Bundesrat ebenfalls mit Mehrheit gebilligt werden. Eine Zustimmung der Opposition im Deutschen Bundestag ist nicht erforderlich.
Frage 2:
Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Wahlentscheidung, sondern das Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn der abschlagsfreie Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren ins Gesetz aufgenommen worden ist, kann vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen, wer 63 Jahre und älter ist und 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Beispiel: Tritt der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren am 1.7.2014 in Kraft, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wer nach dem 30.6.1951 geboren ist und 45 Versicherungsjahre erfüllt hat. Er oder sie muss nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren und 5 Monaten warten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können.
Weil hier der künftige Rentenzugang gemeint ist, ist nicht erfasst, wer heute mit 45 oder mehr Versicherungsjahren bereits vorzeitig in Rente gegangen ist und Abschläge in Kauf genommen hat. Solange es nicht gesetzlich festgelegt ist, gilt dies auch nicht für diejenigen, die bis dahin die Voraussetzungen von 45 Versicherungsjahren und einem Lebensalter von 63 erfüllt haben.
Wollen sie vorzeitig in Rente gehen, gelten für sie die Abschläge, die sich am jeweils geltenden Renteneintrittsalter orientieren.
Frage 3:
Die Renteninformationen informiert über die voraussichtliche Rente und den geltenden gesetzlichen Bedingungen und wird angepasst, wenn sich Änderungen ergeben. Eine Aussage zu Ihrer Frage ist von hier aus leider nicht möglich.
Frage 4:
Die abschlagsfreie Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren wird gesetzlich für die Deutsche Rentenversicherung geregelt und umfasst die ehemaligen LVA- und BFA-Versicherten. Die VBL wird vom Gesetz nicht erfasst, sondern ist eine betriebliche Altersvorsorge. Veränderungen der VBL müssen von ihren Trägern vereinbart werden.
Unser Rentenkonzept mit einem Kurzüberblick über die uns wesentlichen Punkte finden Sie unter https://www.spd.de/themen/SPD_Rentenkonzept/
Wenn Sie unser Konzept mögen, lade ich Sie ein: Kämpfen Sie mit uns für den Regierungswechsel in diesem Herbst!
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel