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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Haus- / Wohnungsbesuche und Durchsuchungen im Rechtsumfeld des SGB II

Sehr geehrter Frau MdB Gabriel,

sowohl in meiner ehrenamtlichen Arbeit als Berater im vorgenannten Rechtsbereich, aber auch immer wieder in den Medien, dazu hier: www.youtube.com/watch?v=fH0iP1MHMBI&sns=em
sind Vorkommnisse festzustellen, in in ihrer Ausführung und Gestaltung wohl ganz unzweifelhaft gegen wesentliche Grundrechte, hier die des Art 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung, verstoßen.

Ganz offenbar sind hier die Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung in Gestalt der JobCenter und ARGEn zu der Auffassung geraten, in höchstem Maß lückenhaft gestaltete Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften nach Gutdünken - oftmals mit einer mehr als herabwürdigenden Argumentation der "Verwaltungseffizienz - auslegen und anwenden zu dürfen.

Soweit jedoch wesentliche Grundrechte eingegriffen wird, haben die Väter und Mütter (?) des Grundgesetzes hier wesentliche Grenzen im Art 19 GG gesetzt, die letztendlich auch festlegen, das der Wesensgehalt eines Grundrechtes in keinem Falle angegriffen werden darf!

Wenn sich Betroffene (wie im hier verlinkten Filnausschnitt) an Vorgehensweisen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR erinnert fühlen, ob zu Recht oder Unrecht, müssen diese Assoziationen für ein an demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtetes Gemeinwesen verheerende Wirkung entfalten!

Was werden Sie, als Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion der SPD und Vorsitzender - auch z. B. gegenüber dem Bundesverfassungsgericht - unternehmen, um dieser widerlichen Unterhöhlung wesentlicher Grundrechte ein Ende zu setzen!

Vielen Dank vorab für Ihren Einsatz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roloff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zu dem Beitrag, den Sie ansprechen, ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) um eine Stellungnahme gebeten worden. In ihrer Antwort wies die BA darauf hin, dass es umfangreiche Weisungen zu außendienstlichen Tätigkeiten der Job-Center gibt, die verbindlich sind, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.

Observationen durch Job-Center, die als gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und der Kommune bestehen, sind unzulässig. In dem Beitrag wurde meines Wissens durch einen Mitarbeiter des Job-Centers Bad Homburg observiert. Dieses gehört zum Landkreis Hochtaunuskreis, der als zugelassener kommunaler Träger die Aufgaben eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit wahrnimmt. Die Weisungen der BA sind für zugelassene kommunale Träger nicht verbindlich, die Aufsicht obliegt den zuständigen Landesbehörden.

Meines Erachtens ist die Auffassung der Bundesagentur vertretbar, dass Hausbesuche rechtlich nicht grundsätzlich zu beanstanden sind. Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Privatsphäre müssen jedoch besondere Vorschriften gelten, die von der Bundesagentur für Arbeit auch erstellt wurden.
• Hausbesuche sollten nur in besonders begründeten Fällen durchgeführt werden, wenn sich ein Sachverhalt nicht anderweitig ermitteln lässt.
• Der Leistungsberechtigte kann den Zutritt zur Wohnung verweigern. Eine Verweigerung rechtfertigt es nicht, mögliche Leistungen nicht zu gewähren oder zu streichen, da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht besteht
• Hausbesuche sollen grundsätzlich angekündigt werden.
• Hausbesuche in Situationen, in denen nur Minderjährige anwesend sind, sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Ich gehe davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit bemüht ist, ihre Kompetenzen verantwortungsbewusst und klug abgewogen einzusetzen und dies auch für die Regelung von Hausbesuchen gilt. Die Regeln sind detailliert und aus meiner Sicht hinreichend streng.
Kompetenzüberschreitungen und Fehlverhalten im Einzelnen sind immer wieder möglich. Sie sollten rasch aufgeklärt und durch ausreichende Kontrolle und Schulung vermieden werden. Sie sind jedoch nicht geeignet, den Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung grundsätzlich verfassungswidriges Verhalten zu unterstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel