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Frage von Karin Z. •

Frage an Sigmar Gabriel von Karin Z. bezüglich Soziale Sicherung

Thema: Abschlagsfreie Renten

Sehr geehrter Herr Gabriel,

was planen Sie für "Bestands"-Rentner, die jetzt mit Abschlägen bei ihrer Rente fertig werden müssen ? Werden sie gleich behandelt oder werden sie die Verlierer bei der Rentenreform sein. Ich wüßte dies gerne vor der Wahl.

Eine Gruppe von Rentnern scheint immer vergessen zu werden: Freiberufler und selbständige Gewerbetreibende.

Generell ist es Selbstständigen möglich, freiwillig in die RV einzuzahlen. Dafür gibt es
Mindestbeiträge, es können auch gerne höhere Beträge eingezahlt werden.

Die Überraschung gibt es dann beim Rentenbescheid: Nichts wird von den eingezahlten
Beiträgen bei der Rentenberechnung angerechnet. Es zählen wohl die Versicherungsjahre, die Einzahlungen fallen jedoch untern Tisch.

Kommt dann noch hinzu, dass ein Selbständiger mit über 60 J. durch seine Arbeit seinen Unterhalt nicht mehr erwirtschaften kann, deswegen vorgezogen in Altersrente geht, darf er auch noch mit den lebenslangen Abschlägen fertigwerden.

Danke für Ihre Antwort und
ein größeres Danke, wenn Sie meine Fragen auch als Anregung für die Reform verstehen.

Freundliche Grüße
Karin Zickler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zickler,

besten Dank für Ihre Frage zur Rentenversicherung für Selbständige.

Selbständige können sich auf zwei verschiedene Weisen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sie können sich freiwillig versichern, und sie können auf Antrag pflichtversichert werden. Beide Weisen unterscheiden sich in den Voraussetzungen, die es braucht, um eine Leistung ausgezahlt zu bekommen, und in der Regelung der Beitragszahlung.

Für beide gilt aber: Für die gezahlten Beiträge steht das ganze Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung zu Verfügung. Neben der Absicherung im Alter können auch Rehabilitationsmaßnahmen und die Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen werden.

Generell gilt also auch für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind: Jeder eingezahlte Beitrag wird bei der Rente berücksichtigt und führt auch zu einer höheren Altersrente, wenn die sonstigen, für alle Versicherten geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel