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Frage von Werner K. •

Frage an Sigmar Gabriel von Werner K. bezüglich Soziale Sicherung

Wie es derweil im Bundestag Brauch geworden ist, wurde eine wichtige Entscheidung zur privaten Alterssicherung, hier: Auszahlung der Bewertungsreserve bei Lebensversicherungen in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen. Ab dem 21. 12. 2012 müssen Versicherte an der Bewertungsreserve nicht mehr wie bisher zur Hälfte beteiligt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 diese Frage entschieden (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005). Es ist sehr fragwürdig, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Mir erschließt sich in diesem Falle auch kein Fall von übergesetzlichem Notstand, der es notwendig macht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren.

Ein Stopp im Bundesrat scheint nicht möglich, das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Ich frage Sie deshalb, ob die SPD es einfach hinnehmen will, dass die Bundesregierung möglicherweise verfassungswidrige Regelungen beschließen lässt, oder ob aktiv dagegen angehen will?

Hierzu gab es wohl schon eine Anfrage (Drucksache 17/9327)

Über diese Absichten berichtete die FTD schon Im Februar 2012 www.ftd.de

Derweil ist es schwierig, von den Versicherungen eine Information zu bekommen, wieviel man bei einer Kündigung der Versicherung zurückerhält, und wieviel man von der Versicherung zum vertraglichen Ablaufdatum zurückerhält. Es gibt für den Versicherten dann auch keine Entscheidungsgrundlage, was für ihn vorteilhafter ist.

Gerhard Schick (Die Grünen) hat sich in der Monitorsendung vom 15. 11. dazu geäußert, allerdings konnte ich seinem Beitrag nicht entnehmen, ob es weitergehende Aktivitäten zu diesem Thema gibt. Es wäre erfreulich, wenn sich auch die SPD dieser Frage annehmen würde.

Da das Gesetz schon ab 21.12. d. J gelten soll, ist Eile geboten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kühlbrei,

vielen Dank für Ihre Frage zur kürzlich erfolgten Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Sie haben vollkommen Recht: Die Bundesregierung hat – wie schon so oft - dafür gesorgt, dass die Verbraucher die Zeche zahlen!

Richtig ist, dass Versicherungsunternehmen in der derzeitigen Niedrigzinsphase Probleme haben, die Erträge für die Erfüllung ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Sofern es notwendig sein sollte, unterstützen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zwar eine Stabilisierung der Lebensversicherungsbranche, aber nicht um jeden Preis. Aus unserer Sicht werden die Probleme der Versicherer einseitig auf die Versicherten abgewälzt.
Andere Stabilisierungsmaßnahmen wurden nicht in Betracht gezogen, wie z.B. die Möglichkeit, dass die Versicherer über eine Gewinnabschöpfung im eigenen Unternehmen selbst einen Beitrag zur Stabilisierung leisten könnten.
Stattdessen hat es die Koalition den Versicherern ermöglicht, auf die Bewertungsreserven zurückzugreifen und sie hat die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dem nicht zugestimmt.

Ob die Rechtsänderungen mit dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005 noch vereinbar sind, muss gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel