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Frage von Ursula M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Ursula M. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gabriel,

mit sehr deutlichem Unbehagen nehme ich als westdeutsche Rentnerin (mit einer Rente deutlich unter 900,00 €) zur Kenntnis, dass bei der Rentenanpassung 2013 die ostdeutschen Rentner/innen wieder einmal deutlich besser honoriert werden sollen als die westdeutschen Rentner/innen, obwohl deren Renten durchschnittlich paradisisch hoch sind.

Was werden Sie tun, um diese Vorteilsstellung der Ostdeutschen (die sich nie Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen mussten, bis vor 20 Jahren nichts in unsere Rentenkassen eingezahlt haben und die real deutlich weniger verdienten als bei ihrer Rentenversicherung zugrunde gelegt wurde) aufgehoben wird?

Warum erhält nicht jeder Rentner und jede Rentnerin den gleichen Geldbetrag als Erhöhung. Es kann doch nicht in Ihrem Sinne sein, dass die, die am wenigsten haben, immer nur die geringsten Zuwächse erwerben?

Bitte antworten Sie jetzt nicht mit "so sind unsere Gesetze...) sondern erklären Sie plausibel, wie Sie dieses Problem lösen wollen.

Freundliche Grüße
U. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr oder sehr geehrte Frau Meurer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Rentenkonzept der SPD und zur Angleichung der Renten in Ost und West.

Wie Sie bestimmt gelesen haben, hat die SPD auf ihrem zweiten Parteikonvent im November 2012 ein Rentenkonzept beschlossen, das die Grundlage für unsere künftige Alterssicherungspolitik sein wird. Ein wichtiger Punkt des Konzepts ist die Angleichung der Renten in Ost und West. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen. Ab 2020 wird es bei der Rentenberechnung in Ost und West keine Unterschiede mehr geben. Damit wird der Aufwertungsfaktor für Löhne in Ostdeutschland abgeschafft. In einem ersten Schritt werden wir alle pauschal bewerteten Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten und andere einheitlich berechnen.

Sie haben Recht: Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit werden Unterschiede im Rentenrecht in Deutschland nicht mehr akzeptiert. Es geht darum, eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt.

Richtig ist aber auch: Mit der Überleitung der Altersversorgungssysteme der DDR in das Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren einen gewaltigen Kraftakt zugunsten aller Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern vorgenommen. Diese solidarische Anstrengung war aber gerechtfertigt, um die Lebensleistung der Menschen in den neuen Länder zu honorieren und ihnen nicht die Folgelasten des unzulänglichen Wirtschafts- und Sozialsystems aufzuerlegen. Die besondere Situation in der DDR ist dort, wo dies innerhalb des Rentensystems möglich war, auch berücksichtigt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel