Frage an Sigmar Gabriel von Hans T. bezüglich Soziale Sicherung
Internetmeldung am 04.11.2012 Kein Rentenabzug für langjährig Versicherte
Sehr geehrter Herr Gabriel,
am 01.08.1956 begann ich meine Ausbildung (Lehre) zum Vers.Kaufmann und arbeitete, abgesehen vom 18 monatigen Dienst bei der 1. Geb.Div. ohne Unterbrechung in der Vers.Wirtschaft als Angestellter bis zum 31.12.2004.
Im Rentenbescheid steht zwar daß ich als langjähriger Versicherter keinen Rentenabschlag habe.
Dennoch wurden mir trotz meiner 48 1/2 jährigen Berufstätigkeit die Rente -weil ich mit 63 in Rente ging- gekürzt. Dabei wurde mir bei einer Rentenberatung (aus Anlaß des Todes meiner Ehefrau am 23.O6.2001) erklärt, daß ich, wenn ich mit 63 in Rente ginge im Hinblick auf meine langjährige Vers.Zeit keinen Abschlag habe.
Beim Rentenantrag 2004 wurde mir dann aber erklärt, daß ich einen Abzug hätte weil ich mit 63 in Rente ginge. Als ich Mitarbeiter bei dieser Beratung auf den Hinweis von 2001 (kein Abzug, langjährig Vers.) verwies erklärte mir man, daß die Auskunft 2001 richtig war, aber das Gesetz eben geändert wurde.
So einfach geht das also. Und was tut die Politik? Vor Wahlen versprechen die Parteien alles mögliche, das dann wenn die Wahlen vorüber sind aus Sachzwängen u. was weiß sonst noch alles für Begründungen nicht gehalten wird.
Anscheinend haben die Politiker (keine Partei nehme ich davon aus, aber von der SPD, die ja behauptet in erster Linie die Vertreter der arbeitenden Bevölkerung zu sein erwarte ich eigentlich etwas anderes) noch nicht gemerkt, daß diese Verhaltensweise mit eine Ursache für die Wahlverdrossenheit ist.
Oder sind sie anderer Meinung?
Sehr geehrter Herr Tauscher,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 nach 45 Versicherungsjahren ansprechen und auf Ihre persönliche Situation Bezug nehmen.
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Dass wir als SPD ja die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ab einem Alter von 63 fordern, habe ich hier auf Abgeordnetenwatch ja schon oft erklärt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von hier aus eine konkrete Hilfestellung schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ich kann leider aus Ihrer Schilderung keine umfassende Bewertung der Angelegenheit vornehmen.
Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten wenden, der sicherlich anhand Ihrer Unterlagen Möglichkeiten zur Unterstützung prüfen und gegebenenfalls auch bei den Kontakten zu zuständigen Ämtern behilflich sein kann. Sie erreichen Klaus Barthel wie folgt:
Klaus Barthel, MdB
Wallenburger Straße 12
83714 Miesbach
Tel.: 08025/4527
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel