Frage an Sigmar Gabriel von Thomas E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
in Ergänzung zur Frage von F. K. möchte ich folgendes gerne wissen:
Bei dieser ganzen Debatte um die Nebeneinkünfte geht es ja zumeist um die Offenlegung der Höhe und der Auftraggeber (wg. Einflussnahme von Lobbyisten).
Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Es geht um die (bereits bezahlte) Arbeitszeit.
Ich gehe davon aus, dass MdB eine Tätigkeit ist, die mit einer normalen 40 Stunden Woche kaum zu bewältigen ist.
1.
Wie will man denn seinem Mandat nachkommen, wenn man z.B. wie Steinbrück - zusätzlich zu der außerordentlich belastenden und verantwortungsvollen Arbeit als MdB - noch 80 Vorträge im Jahr hält und dann noch Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Stiftungen inne hat?
2.
Normalerweise müssen Erträge, die ich, in meiner Funktion für die ich bezahlt werde, erwirtschafte, an den Arbeitgeber abgeführt werden. Sonst ist es ja eine Doppelbezahlung.
3.
Wer entscheidet also wann und wie eine Tätigkeit eine "Nebentätigkeit" außerhalb der bezahlten Arbeitszeit ist?
Mich würde ja eine Stellungnahme Ihrer Partei zu diesen Aspekten interessieren.
Ich habe noch erinnerlich, wie Friedrich Merz seine Funktionen in der CDU aufgab mit dem Kommentar, er wolle sich verstärkt seiner Tätigkeit in seiner Kanzlei widmen.
Und ich dachte noch: "Komisch, dieser Mann ist doch MdB. Und nun will er verstärkt als Rechtsanwalt....?"
Sehr geehrter Herr Elias,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich habe sie, soweit ich das sehe, alle bereits Herrn K. beantwortet. Bitte lesen Sie dort nach, ich möchte mich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel