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Frage von Gudrun Rogge Gudrun R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Gudrun Rogge Gudrun R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

weil ich heute morgen beim Frühstück zweimal Ihre Äiußerung gegen die Rente mit 67 gehört habe, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich noch erinnern, warum Sie vor 5 Jahren im Bundestag für dieses Konzept gestimmt haben, dessen Kritiker schon damals sagten, dass es sich um ein Rentenkürzungskonzept handele. Meinen Sie, dass es ausreicht, jetzt die Unternehmer zu kritisieren, die die älteren Beschäftigten aus den Betrieben herausdrängen aber den Fachkräftemangel beklagen? Glauben Sie wirklich, dass wir WählerInnen vergessen haben, dass vor 5 Jahren Herr Müntefering dieses Konzept in den Bundestag eingebracht hat? Und dass wir vergessen haben, dass Herr Müntefering Ihr Parteigenosse war und ist?
Falls Sie es vergessen haben: vor 5 Jahren haben 171 SPD-Abgeordnete im Bundestag für das Konzept und nur 11 dagegen gestimmt. Gibt es jetzt eine mal eine ordentliche Entschuldigung dafür von der SPD, oder agieren Sie nur als Eintagsfliege, die noch ein paar Leute mit schlechtem Gedächtnis einfangen will, weil es bis zur nächsten BT-Wahl nur noch ein Jahr hin ist.
Und was meinen Sie mit dem Bonus, den die Unternehmer bekommen sollen? Soll das Gehalt für über 60jährige künftig vom Steuerzahler oder noch besser von der Rentenversicherung gezahlt werden?
Ich habe gesehen, dass es noch mindestens eine ähnliche Frage zu dem Thema auf Abgeordentenwatch gibt, die Sie vielleicht gleich noch mit beantworten können.

mit verbindlichem Gruß

Gudrun Rogge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

besten Dank für Ihre Frage, die Ihnen ja mein Mitarbeiter bereits per E-Mail beantwortet hat.

Ich möchte Ihnen aber auch antworten. Auch in unserem im November beschlossenen Rentenkonzept gilt bei der Frage der Anhebung des Renteneintrittsalters: Es bleibt bei unserem Parteitagsbeschluss! Die Fortsetzung des im Jahre 2012 begonnenen Einstiegs in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind! Gerade um den Einstieg wenn nötig weiter auszusetzen, haben wir ja seinerzeit eine regelmäßige Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer ins Gesetz geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel