Frage an Sigmar Gabriel von Johann S. bezüglich Soziale Sicherung
Na das ist ja mal was Rente nach 45 Jahren Arbeit ohne Abschlag.
Ich Arbeite in einer Intigrierten Leitstelle bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern in der Beamte und Tarifangestellte tätig sind. Vor kurzen kam ein Schreiben vom Bayerischen Innenministerium,dass Beamte die 20 Jahre im Schichtdienst tätig waren mit 60 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand wechsel können.
Meine Frage.
Finden Sie das gerecht wenn ich als Tarifangestellter der die gleiche Arbeit macht wie unsere Beamten, freundlicherweise bis 65 Jahre arbeiten muss obwohl ich bis dahin mal locker 40 Jahre den höher zu bewerteten Wechsel-Schichtdienst hinter mir habe.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das Rentenkonzept der SPD und insbesondere den Rentenzugang ohne Abschläge ansprechen.
Einer wichtiger Punkt des Konzepts, das die SPD auf ihrem 2. Parteikonvent am 24. November 2012 beschlossen hat, ist: In einer immer komplexeren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle ArbeitnehmerInnen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Deshalb schlägt die SPD differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor, zum Beispiel den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente und die Teilrente ab dem 60. Lebensjahr. Zugleich schlagen wir vor, für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung versichert waren, den Zugang zur Rente ohne Abschläge mit 63 Jahren zu ermöglichen. Damit begegnen wir den Sorgen derjenigen Beschäftigten mit sehr langer Berufstätigkeit, die befürchten, das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht erreichen zu können.
Zweifellos gibt es zwischen der Beamtenversorgung große Unterschiede gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, die traditionell gewachsen sind, aber zunehmend ihre Berechtigung verlieren. Die SPD will deshalb die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen ausdehnen – also auch Beamtinnen und Beamte mit einbeziehen. Alle Erwerbstätigen sollen auf die gleiche Art und Weise rentenversichert sein, das ist unser Ziel.
Kurzfristig ist dieses Ziel nicht zu erreichen, da wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der Föderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamtinnen und -beamten (und BerufssoldatInnen) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit seitdem beim jeweiligen Land. Die SPD wird in ihrer Alterssicherungspolitik aber auch in Zukunft darauf achten, dass Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgungen des Bundes und der Länder übertragen werden und Schritte zur Angleichung der beiden Alterssicherungssysteme gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel