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Frage von Ulla W. •

Frage an Sigmar Gabriel von Ulla W. bezüglich Soziale Sicherung

Nach wie vielen Jahren Tätigkeit hat ein Bundestags- bzw. Landtagsabgeordneter bereits Anspruch auf ein Altersruhegeld und in welcher Höhe?

Wenn diese Frage beantwortet ist, kann sich der Bürger dann mal in Ruhe überlegen, was er von den ganzen Vorschlägen hält, die ja jetzt so in letzter Zeit gemacht werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weinmann,

die Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der 16 Bundesländer unterliegt den dortigen Regelungen, gerne beantworte ich Ihre Frage in Bezug auf die Altersentschädigung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Nach § 19 des Abgeordnetengesetzes erhält ein Mitglied des Deutschen Bundestages nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Ehemalige Mitglieder, die vor 1947 geboren worden sind, erhalten diesen Anspruch bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Für alle anderen gilt eine stufenweise Anhebung des Zeitpunkts des Pensionsanspruchs. § 20 des gleichen Gesetzes regelt die Höhe der Altersentschädigung. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft erhält ein Bundestagsabgeordneter einen Betrag von 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (zurzeit 7.960 € brutto) bis zu einem Höchstsatz von 67,5%.

Weitere Informationen zur Altersentschädigung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages finden Sie unter folgendem Link auf der Webseite des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/1335.html

Ende September hat sich der SPD-Parteivorstand in einer sehr intensiven, sachlichen Debatte mit meinem Vorschlag zum Thema Rente befasst. Nach dreieinhalb Stunden Diskussion fand das Papier eine breite Mehrheit – bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Bis zum Kleinen Parteitag in zwei Wochen werden wir hier noch weitere Diskussionen führen, und dann unser Konzept beschließen.

Für die SPD ist klar: 1. Wir müssen die Erwerbsarmut bekämpfen, um Altersarmut zu verhindern. Deshalb brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn. Deshalb brauchen wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit – für Männer und Frauen, für Leiharbeiter und Stammbelegschaft. Wir brauchen höhere Löhne und eine Stärkung der Tarifverträge. Die Bundesregierung verweigert all das. Deshalb fehlt ihr in der Rentendebatte jede Glaubwürdigkeit. 2. Wir müssen das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Panikmache à la von der Leyen hilft nicht. Sondern nur ein Konzept, das sich an der konkreten Lebenswirklichkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern orientiert.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel