Frage an Sigmar Gabriel von Holger W. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Gabriel,
ich selbst war viele Jahre lang Mitglied in der SPD und bin seinerzeit empörend und sehr verärgert über die Rentenbeschlüsse ausgetreten.
In der Rentenpolitik gibt es aktuell einige extrem unlogische Bestimmungen : Jemand wie ich (Jg. 1956) muss z.B. bis 65 Jahre plus 10 Monate arbeiten ! Weil ich aber zu den "besonders langjährig Versicherten" gehöre (das sind die Wenigen die mehr als 45 Jahre eingezahlt haben) werden mir wenn ich mit 65 jahren in die Rente gehe diese 10 Monate erlassen.
GANZ TOLL !!
Wenn ich aber bereits mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, dann habe ich nicht nur den Geld-Abzug für die zwei Jahre früher zu verkraften, sondern dann zieht man mir auch noch das Geld für diese 10 Monate ab, die ich ja eigentlich gar nicht länger zu arbeiten brauche !??
Dies ist extrem wiedersprüchlich ! Entweder werden einem die 10 Monate erlassen, dann aber auch richtig - sprich OHNE Geldabzug - oder man verbietet es gleich vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen zu können ! Können Sie diese Ungerechtheit erklären ?? Die Herrschaften von der Rentenversicherungsanstallt die ich zu diesem Thema bereits kontaktiert habe waren jedenfalls nicht dazu in der Lage und verwiesen nur auf die aktuelle Gesetzeslage !! Ihren Vorschlag, das Diejenigen die 45 jahre lang eingezahlt haben danach OHNE Abzüge sofort in die Rente gehen können (egal wie alt Sie dann sind) kann ich nur unterstützen, und ich versichere Ihnen der Großteil meiner Kollegen sieht es genauso ! Daher ist Ihnen meine Stimme - wenn Sie sich mit dem Vorschlag durchsetzen - schon mal sicher ! Ich persönlich gehöre zu der wohl geringen Volksgruppe die mit 65 Jahren bereits fast 50 Jahre gearbeitet hätten - und irgendwann sollte dann ja auch mal Schluss sein !
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Gruß
Holger Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Rentenkonzept der SPD und zur abschlagsfreien Rente.
Wie Sie bestimmt gelesen haben, hat die SPD auf ihrem zweiten Parteikonvent am 24. November 2012 ein Rentenkonzept beschlossen, das die Grundlage für unsere künftige Alterssicherungspolitik sein wird.
Ein wichtiger Punkt des Konzepts ist der abschlagsfreie Zugang zur Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren, nach dem Sie fragen.
Der abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren wird für künftige Rentnerinnen und Rentner möglich sein, wenn der abschlagsfreie Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren ins Gesetz aufgenommen worden ist. Dann kann vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen, wer diese Voraussetzungen erfüllt, nämlich 63 oder älter ist und 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Weil hier der künftige Rentenzugang gemeint ist, ist nicht erfasst, wer heute mit 45 oder mehr Versicherungsjahren bereits vorzeitig in Rente gegangen ist und Abschläge in Kauf genommen hat. Solange es nicht gesetzlich festgelegt ist, gilt dies auch nicht für diejenigen, die bis dahin die Voraussetzungen von 45 Versicherungsjahren und einem Lebensalter von 63 erfüllt haben. Wollen sie vorzeitig in Rente gehen, gelten für sie die Abschläge, die sich am jeweils geltenden Renteneintrittsalter orientieren.
Der Verzicht auf die Abschläge beim früheren Renteneintritt bei Versicherten, die ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Versicherungsdauer überschritten haben, widerspricht nicht dem Grundsatz, dass ein Renteneintritt vor dem jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalter mit Abschlägen belegt wird. Diese gleichen versicherungsmathematisch die längere Bezugszeit der Rente durch einen niedrigeren monatlichen Rentenzahlbetrag aus. Der durchschnittliche Gesamtauszahlungsbetrag bleibt somit unverändert.
Der Verzicht auf diese Abschläge bei Versicherten, die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und ab 63 in Rente gehen wollen, ist eine darüber hinaus gehende Leistung, die die lange Zugehörigkeit zur Rentenversicherung honoriert und einen flexiblen Renteneintritt nach langem Berufsleben erleichtert.
Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass für die Rentenbemessung stets die zurückgelegte Versicherungszeit und die geleisteten Beiträge zu Grunde gelegt werden. Eine längere Erwerbstätigkeit und längere Beitragszahlungen erhöhen die spätere Rente. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Beitragszahlung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus, gibt es Zuschläge zur Rente in Höhe von 0,5% je Monat späterem Renteneintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel