Frage an Sigmar Gabriel von Thorsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Sigmar Gabriel,
derzeit steht das Thema Rente wieder auf der Tagesordnung der Politik. Gerade eben lese ich, daß Sie ihr Konzept zur Rente nach 45 Beitrags- bzw. Versicherungsjahren geändert haben.
Nach diesem veränderten Konzept sollen zukünftig auch Menschen die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen können.
Sie werden damit jenen Menschen gleichgestellt, die 45 Beitragsjahre vorweisen können (also tatsächlich 45 Jahre lang Beiträge in das Solidarsystem geleistet haben), die als "besonders langjährig Versicherte" ebenfalls mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente beziehen können.
Über diese beabsichtigte Gleichstellung mag man streiten können. Genausogut kann man aber diesen Ansatz noch etwas weiter entwickeln. Schließlich gibt es auch Menschen die eine lückenlose Erwerbsbiographie vorweisen können. Wenn solche Menschen dann beispielsweise im Alter von 16 Jahren ins Berufsleben eingetreten sind, erreichen sie 45 Beitragsjahre bereits im Alter von etwa 61 Jahren. Diese Menschen "dürfen" nach dem derzeit geltenden Rentenrecht dann noch weitere 4 Jahre arbeiten und Beiträge in das Solidarsystem leisten, bis sie tatsächlich abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können. Faktisch besteht für diese Menschen die Grenze von 45 Beitragsjahren nicht, sie müssen sogar bis zu 49 Beitragsjahre vorweisen können.
Das erscheint bereits jetzt - also auch ohne die Weiterentwicklung hin zu "45 Versicherungsjahre statt Beitragsjahre ermöglichen eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren", unbillig. Billig und gerecht wäre es hingegen, wenn solche Menschen tatsächlich nach 45 Beitragsjahren (also Jahre in denen Beiträge gezahlt wurden, einschließlich Wehr- und Ersatzdienstzeiten) ohne weitere Bedingungen wie die Altersgrenze 65 Jahre abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können.
Mich interessiert ihre Ansicht zu dieser Thematik und würde mich über eine Antwort freuen.
Thorsten Schmidt