Frage an Sigmar Gabriel von Heinz Z. bezüglich Verbraucherschutz
Banken verkaufen langfristige Fondspapiere: mit Entsetzen habe ich festgestellt, dass ich Fonds im Bestand habe die sogar bis 2029 laufen. Dann wäre ich 80 Jahre alt!Ich hatte meiner Bank vertraut und immer deutlich gesagt "nur kurze Laufzeiten"kein Risiko! "Legen Sie mein Geld so an, dass ich mir jederzeit eine ETW/Haus kaufen kann".
Der Ombudsmann schreibt, wenn ich einen Zeugen dafür vorweisen könnte, erfolgt eine Rückabwicklung. Aber woher soll ich einen Zeugen haben- ich bin Witwer- und seit wann muss man schon mit so "einer Gefahr" bei Banken rechnen? Was können das für Verträge sein, die nur durch Zeugen angegriffen werden können?Die Bank scheint gute Kunden "einzubestellen" und weiß doch im Vornherein, dass da normalerweise keine Zeugen dabei sind (Quelle: Bücher, auch von Maria Eder ISBN 9783-426-27555-9)
Üben die Banken da vielleicht "Druck" auf die Mitarbeiter aus? Dann wären die Fondsverträge von vorneherein ungültig, da sie u.U durch "Nötigung?"zustande gekommen sind.
Ich habe mich informiert und viele Bücher gelesen- und schlimmste eigene Erfahrungen gemacht. Kann man mir einen Rat geben?
Sehr geehrter Herr Zehrer,
haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mir ein paar sehr konkrete Fragen gestellt haben. Natürlich kann und will ich in Bezug auf Ihre schmerzliche Erfahrung mit Ihrem Kreditinstitut gar keine Vermutungen anstellen. Mein Rat ist: Wenden Sie sich mit Ihrem Fall konkret an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort. Da Sie aus Nürnberg kommen, wäre das dann dieser Link: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de .
Vereinbaren Sie dort einen persönlichen Beratungstermin. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel