Frage an Sigmar Gabriel von Klaus B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
die erhöhte Besteuerung des Vermögens oder Erträge, die erheblich über dem Durchschnitt liegen anzugehen ist eine richtige Einstellung.
Jetzt aber meine Frage wie hoch setzen Sie ein solches Vermögen oder Einkommen an ? Wird bei einem einfachen kleinen Gewerbetreibenden oder Selbstständigen die Ersparnissen oder das Grundvermögen, RKW Lebenseversicherungen und dgl., die zur Alterabsicherung dienen hinzugezogen.Bzw werden Anwartschaften auf Pensionen und gesetzliche Rente ebenfalls einer Vermögensteuer unterworfen, was dann im Sinne der Gleichbehandlung nach demn Grundgestz logisch wäre.
Im Gespräch war auch eine Vermögensabgabe, zinsloses Zwangsdarlehen bei einem Vermögen von € 500.000,00. Handelt es sich hier un ein Brutto oder Nettovermögen. Wird dann hier dem Arbeitnehmer oder Beamten sein Anspruch auf seine Alterversorung ebenso bewertet und wird dann die neue Abgabe ebenso fällig. Da nach dem Grundgerstz alle Menschen gleich sind sollte dies so sein.
Klaus Bemmerl
Sehr geehrter Herr Bemmerl,
besten Dank für Ihre Frage.
Angesichts der Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland und Europa ist die angemessene Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen aus sozialdemokratischer Sicht eine notwendige Maßnahme, um mehr Gerechtigkeit in unserem Land herzustellen. Die Vermögensteuer kommt den Bundesländern zugute.
Zur Vorbereitung der Entscheidung über die Höhe einer Vermögensteuer wurde von den Bundesländern ein Forschungsprojekt an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Auftrag gegeben, bei dem von einem persönlichen Freibetrag in Höhe von 2 Millionen Euro ausgegangen wird.
Die SPD-Vorschläge für die Besteuerung natürlicher Personen sehen also einen Freibetrag in Höhe von 2 Millionen Euro bzw. sogar 4 Millionen Euro für Verheiratete vor. Betriebsvermögen werden wir privilegieren. Unser Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich darauf festgelegt, nicht in die Substanz der Unternehmen einzugreifen - also die Steuerlast für Unternehmen nicht zu erhöhen. Das hat auch Eingang in unser Regierungsprogramm gefunden. Mit allen Modellen wird die private Altersvorsorge gesichert sein.
Zur Vermögensteuer gibt es noch kein ausgearbeitetes SPD-Modell. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer wird es das auch nicht geben können. Derzeit sind unterschiedliche Modelle in der Prüfung. Die Beratungen der Finanzministerien der Länder (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand der Überlegungen sind unter anderem die Behandlung des produktiven Betriebsvermögens unter striktem Ausschluss von missbräuchlichen Gestaltungen.
Wir haben daher auf unserem Parteitag in Augsburg am 14.04.2013 folgendes zur Einführung der Vermögensteuer beschlossen:
"Vermögen wird in Deutschland im weltweiten Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Wir werden die Vermögensteuer auf ein angemessenes Niveau heben, um den Ländern die notwendige Erhöhung der Bildungsinvestitionen zu ermöglichen. Das Aufkommen der Vermögensteuer steht nur den Ländern zu. Der Bund profitiert nicht davon. Wir wollen eine Vermögensteuer, die der besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von Personengesellschaften und Familienunternehmen Rechnung trägt und ihre zukunftssichernde Eigenkapitalbildung sichert, sowie ihre Investitionsspielräume nicht belastet. Bei der Vermögensteuer stellen hohe Freibeträge für Privatpersonen sicher, dass das normale Einfamilienhaus nicht von der Vermögensteuer betroffen sein wird."
Weder wird es also eine Schwächung von mittelständischen Unternehmen oder Familienunternehmen geben, noch werden wir normale Einfamilienhäuser belasten.
Wir werden mit Augenmaß und Weitsicht die Vermögensteuer ausgestalten. Das heißt: Nur sehr wenige Bürgerinnen und Bürger - deutlich unter einem Prozent - werden davon betroffen sein.
Dafür werden sehr viele davon profitieren! Wir brauchen die Vermögensteuer, um in Bildung zu investieren. Wir können nicht ständig betonen, dass wir mehr für Bildung tun müssen, ohne zu sagen, wo wir das Geld dafür hernehmen.
80 Prozent der Gemeinwohllasten in Deutschland - etwa für Bildung oder soziale Sicherheit - zahlen die Einkommens- und Mehrwertsteuerzahlerinnen und -zahler. Diejenigen, die von Kapital- und Unternehmenseinkünften leben, tragen nur noch 20 Prozent dazu bei. Deutschland braucht einen neuen, fairen Lastenausgleich. Es geht nicht darum, alle Steuern für alle zu erhöhen, sondern nur einige für wenige. Und zwar für diejenigen, die sehr hohe Einkommen und sehr hohe Kapitaleinkünfte haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel