Frage an Sigmar Gabriel von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
hier meine eher kurzen Fragen.
1. Was halten Sie vom 15. Rundfunkstaatsvertrag 2013 und den enormen Datenbeschaffungsaufwand der Rundfunkanstalten für die Haushaltsabgabe?
2. Können Sie mir bzw. den Wählern den 15. Rundfunkstaatsvertrag sozial-gerecht erklären ( wenn möglich mit Beisp. aus dem Rundfunkstaatsvertrag)
3. Warum dürfen die Rundfunkanstalten, ( trotz verbot der personbezogenen Daten an dritte, an das Einwohnermeldeamtes) meine Daten erhalten?
Muss sich denn die Rundfunkanstalten nicht an den Datenschutz halten?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Kaden,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum 15. Rundfunkstaatsvertrag.
Ganz grundlegend vorab: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein von Wirtschaft und Staat unabhängiges Kultur- und Unterhaltungsangebot. Mit ihren Angeboten leisten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, einen wichtigen Beitrag zu unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Sie bieten aufgrund ihrer staatsunabhängigen Finanzierung gerade auch Inhalte an, die im Programm der Privatsender nicht vorkommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird deshalb von der Gesellschaft getragen und finanziert. Das finde ich gut und richtig so.
Jetzt zu Ihrer ersten Frage: Wir halten den 15. Rundfunkstaatsvertrag und den neuen Haushaltsbeitrag für gerechter und für unbürokratischer als das "alte" System, das ja die Abgabe pro Gerät und nicht pro Haushalt vorsah. Wir folgen damit den Grundsätzen unserer Verfassung und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Das "neue" System ist ja nicht in Willkür entstanden, sondern aufgrund der Überlegung, die Unzulänglichkeiten und auch die Ungerechtigkeiten des "alten" zu verändern. Das bezieht sich auf die derzeitige Rechtsprechung. Wir wissen derzeit nicht, wie das Verfassungsgericht auf die angekündigten Klagen zum Haushaltsbeitrag reagieren wird.
Der Datenerhebungsaufwand ist beim neuen System nun geringer, weil nicht mehr geschaut wird, wie viele und welche Geräte zum Fernsehempfang von welcher Person betrieben werden.
Deshalb auch gleich zur Frage 3: Der Datenschutz wird selbstverständlich gewahrt. Der zwischen allen Bundesländern geschlossene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass die GEZ Daten der Einwohnermeldeämter bekommt. Selbstverständlich sieht der gleiche Staatsvertrag umfangreiche Datenschutzbestimmungen für die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung vor. Unter dem folgenden Link finden Sie die entsprechenden Vorschriften (siehe insbesondere § 11 ff.): http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanzieren/-/id=8066446/property=download/nid=7687256/e29ne0/index.pdf. Innerhalb der jeweiligen Rundfunkanstalten wacht zudem eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Jetzt zu Ihrer letzten Frage, der Frage der Gerechtigkeit der Reform. Ich finde die Reform gerechter, weil sie künftig mehr Klarheit bei der Berechnung der Gebühren schafft und nicht mehr nach der Art oder Menge der Empfangsgeräte differenziert. Mit der Neuregelung wird nun auch die "Schnüffelei an der Haustür" ein Ende haben, weil klar ist, dass alle Haushalte beitragen müssen. Es gibt sozial bedingte Ausnahmen von der Gebühr. Der Beitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro.
Mich würde interessieren: Wie stehen Sie denn zu der Gebühr? Was wäre Ihrer Meinung nach eine gerechte Gebühr?
Mit freundlichen Grüßen,
Sigmar Gabriel