Frage an Sigmar Gabriel von Felix H. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Gabriel,
Bezug nehmend auf die von ihrer Partei und Anderen angekündigte Legalisierung bzw. Straffreistellung der religiösen Säuglings- und Kinderbeschneidung:
Sind Sie der Meinung, dass eine hypothetisch religiös begründete Entfernung der Ohrläppchen an Komapatienten jeden Alters ohne Einholen einer Einwilligung ebenfalls nicht zu ahnden sei?
Wie Sie wissen, gibt es weltweit vielerlei alte Bräuche, z.B. auch das Aufschneiden der Kopfhaut von Babies, Kleinkindern und älteren Kindern zum Ashura-Fest. Dieser Brauch geht wie die Beschneidung der Genitalien auf eine jahrhundertealte Blut- und Schmerzsymbolik zurück. Sind Sie der Meinung, dass auch dieser Brauch in Deutschland straffrei durchzuführen ist?
Welche schlüssige, grundlegende und rechtssichere Begründung können Sie anführen, um nicht in höchst rechtsunsicherer, willkürlicher Weise die Bräuche der einen Religion zu legitimieren und dabei andere zu diskriminieren?
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Genitalbeschneidung bei Mädchen in unterschiedlichen Schweregraden durchgeführt wird. Diese sind mitunter durchaus in der Schwere des Eingriffs mit der Beschneidung an männlichen Kindern vergleichbar. Ihre Partei ist bis dato ausgesprochener Gegner dieser Praxis. Wie bei der männlichen Beschneidung spielen dabei ausdrücklich das religiös begründete Zufügen von Schmerzen und das Verhindern von Selbstbefriedigung eine wesentliche Rolle.
Planen Sie, die Strafbarkeit der weiblichen Genitalbeschneidung ebenfalls einzuschränklen?
Wie begründen Sie die von Ihrer Partei beabsichtigte Umgehung der übergeordneten Folge der Rechtsnormen des Grundgesetzes im Hinblick auf körperliche Unversehrtheit vs. Religionsfreiheit und das Außerkraftsetzen der Gleichbehandlung der Geschlechter?
vielen Dank.