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Frage von Christa M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Christa M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,
 
zu der Weitergabe von Meldedaten an die Werbewirtschaft habe ich eine Frage an Sie. Ich wohne in Niedersachsen und habe nie zugestimmt, dass meine Daten weitergegeben werden dürfen. Aber jetzt habe ich von dem Einwohnermeldeamt gehört, dass meine Daten trotzdem weitergegeben werden können. Warum ist das so? Das Einwohnermeldeamt hat mir gesagt, dass das auch schon immer so war, dabei dachte ich, das sollte jetzt erst geändert werden. Sie waren doch Ministerpräsident in Niedersachsen. Warum haben Sie das denn zugelassen, dass mit meinen Daten schon seit Jahren so was gemacht wird?
 
Ich wollte dann eine Auskunftsperre einrichten lassen, aber da hieß es, dass ich das nicht kann, weil ich keine „gefährdete Person“ bin. Aber meine Daten sind doch ziemlich gefährdet, wenn die Werbewirtschaft die einfach so bekommt.
 
Sie haben doch gerade gesagt, dass sie finden, dass die Daten von uns Bürgern nicht ohne unsere Zustimmung an Adresshändler und für Werbung genutzt werden dürfen. Und ich finde, dass das auch richtig ist. Jetzt habe ich aber in der Zeitung gelesen, dass die Werbeunternehmen unsere Daten nicht nur von den Meldeämtern kriegen dürfen, ohne dass die Bürger zugestimmt haben, sondern auch von anderen Stellen. Dagegen müsste man doch auch mal was tun. Bloß hab ich jetzt bei der Verbraucherzentrale gelesen, dass das schon mal in das Datenschutzgesetz geschrieben werden sollte, aber dass das dann doch nicht gemacht wurde, obwohl sogar der Herr Schäuble das angeblich wollte. Das müssen Sie mir mal erklären, warum Sie das nicht im Sinne von uns Bürgern gemacht haben, weil doch zu der Zeit die SPD mit der CDU zusammen regiert hat.
 
Eigentlich fand ich es nämlich ganz schön sympathisch, dass die SPD so für Datenschutz ist. Aber jetzt glaube ich langsam, dass Sie das gar nicht ernst meinen. Weil Sie doch sonst das schon früher mal verboten hätten und nicht erst jetzt, wo sich alle aufregen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Christa Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Niedersächsische Meldegesetz regelt in den §§ 28 ff., an wen Ihre Daten übermittelt werden können.
Als Bürgerin haben Sie jedoch auch das Recht, der Weitergabe ihrer Daten gegenüber dem Einwohnermeldeamt zu widersprechen (zu lesen z.B. in den §§ 30 II, 33 I 5 und 6, 34 V). Die Einwohnermeldeämter halten dafür spezielle Formulare bereit.

Die SPD wird immer dafür eintreten, dass das staatliche Melderegister kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft wird. Wir werden deshalb das von der CDU/CSU/FDP-Bundestagsmehrheit in diesem Jahr beschlossene neue Meldegesetz, in dem das Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen die Datenweitergabe massiv aufgeweicht werden soll, im Bundesrat kippen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel