Frage an Sigmar Gabriel von Ralf M. bezüglich Wirtschaft
Der ESM-Vertrag und was uns „verborgen“ bleibt!
1. Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro). Es wird aufgeteilt in 7 (sieben) Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100.000 EUR (einhunderttausend Euro), die gemäß dem in Artikel 11 definierten und in der Anlage 1 berechneten ursprünglichen Beitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung stehen. Klartext: Der Betrag ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Summe dabei herauskam. Die Aufteilung, wie viel jedes Land zahlt, kann man verstehen und ist auch im Vertrag verankert, aber woher weiß der ESM wie viel Geld als Grundkapital benötigt wird, um finanzielle Hilfe leisten zu können? Genau hier ist ein Problem, dass mehr verlangt werden wird als auf Dauer gedacht. 2. Das Grundkapital ist aufgeteilt in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile. Der anfängliche Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beträgt 80.000.000.000 EUR (achtzig Milliarden Euro). Die für die Ersteinlage gezeichneten Kapitalanteile werden zum Nennwert ausgegeben. Klartext: Die 80 Milliarden sind sofort zu zahlen
gehts noch gut bei euch
Wie Sie sehen können, ist der ESM ein Gouverneursrat, welcher nicht demokratisch gewählt, sondern bestimmt wird. Der ESM und sein Personal sind gegen alle Art von gerichtlichen/gesetzlichen Schritten Immun. Wie kann man von solchen Leuten erwarten, dass sie sich moralisch und verantwortungsbewusst verhalten, wenn sie keine Gefahr laufen, je dafür bestraft zu werden?
schön tag noch
Sehr geehrter Herr Meier,
der ESM wurde aufgelegt, um in Notlagen befindliche Mitgliedstaaten mit Krediten unterstützen zu können, die zu günstigeren Konditionen vergeben werden können, als es über den Kapitalmarkt möglich wäre. Um diesem Ziel nachzukommen, wurde die Summe von 700 Mrd. Euro Grundkapital festgesetzt.
Im Zuge der Einrichtung des ESM floss – im Gegensatz zu bisherigen Garantien - erstmalig Geld in Form einer Bareinlage, die anteilig von den Mitgliedstaaten erbracht wurde. Deutschland zahlte hier 21,3 Milliarden der gesamten Bareinlage in Höhe von 80 Mrd. Euro ein.
An die Mittelvergabe knüpfte der ESM strenge Auflagen, die sogenannte Konditionalität. Diese hat zum Ziel, dass nicht unbegrenzt Rettungskredite vergeben werden, ohne dass die Staaten selbst Anreize haben, eine effiziente Verwaltung aufzubauen, Strukturreformen durchzuführen und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Es gibt demnach kein Geld ohne Gegenleistung.
Über das Abrufen der Mittel aus dem ESM entscheidet der Gouverneursrat. In diesem hat Deutschland ein Vetorecht. Der Gouverneursrat besteht unter anderem aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Eurogruppenstaaten und ist somit – entgegen Ihrer Behauptungen – demokratisch legitimiert. Darüber hinaus ist eine Aufstockung des ESM ebenfalls nur mit der Zustimmung aller Mitgliedstaaten möglich. In Deutschland muss jeweils der Deutsche Bundestag zustimmen.
Zudem ist es in internationalen Organisationen und auch diplomatischen Vertretungen üblich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Immunität unterliegen sowie deren Räumlichkeiten unverletzlich sind. Dies soll ein effektives Arbeiten der jeweiligen Institutionen sicherstellen. Diese Praxis findet bei Internationalem Währungsfonds und Weltbank schon lange Anwendung. Darüber hinausgehend kann der Geschäftsführende Direktor des ESM die Immunität jedes und jeder Mitarbeitenden aufheben, was in dieser Form bei IWF und Weltbank nicht möglich ist.
Ich bin der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen dazu beitragen werden, den Krisenländern der Eurozone zu helfen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen; und auch Deutschlands Haftung zu begrenzen
Wir versuchen nun, nach vergangenen Fehlern, die Eurozone auf ein gutes Fundament zu stellen. Die Eurozone, von der Deutschland aufgrund seiner Exportabhängigkeit wie kein anderes Land profitiert. Denn nur, wenn es unseren Nachbarn gut geht, geht es daher auch uns gut.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel