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Frage von Wolf Michael K. •

Frage an Sigmar Gabriel von Wolf Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Sie rücken mit Ihrer Partei durch die Forderung nach einer Transaktionssteuer in Deutschland in das öffentliche Bewußtsein. Viele haben Riester-Sparverträge abgeschlossen, weil sie Angst haben, mit der staatlichen Rente nicht mehr aus zu kommen. Was bedeutet die von Ihnen favorisierte Finanztransaktionssteuer für die Rendite der Riester-Rente, initiiert von Ihrem Parteifreund?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Michael Kröger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kröger,

vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD befürwortet eine möglichst breite Bemessungsgrundlage für eine Finanztransaktionssteuer. Gleichzeitig ist uns aber wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Alltagsgeschäften wie Überweisungen, Abhebungen am Geldautomaten oder dem Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte usw. grundsätzlich nicht belastet werden. Die Steuer soll ja dazu dienen, Spekulationen wirksam einzudämmen, also die toxischen Geschäfte, wie den Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten, unattraktiv zu machen. Wir haben aber überhaupt kein Interesse daran, dass die private Altersvorsorge durch diese Steuer unattraktiv wird.

Die Anhörung des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 zur Finanztransaktionssteuer hat gezeigt, dass die von Gegnerinnen und Gegnern einer Finanztransaktionssteuer oftmals genannten Steuerbelastungen eines durchschnittlichen Riester-Sparers mit Belastungen von mehreren Tausend Euro jeglicher Grundlage entbehren. Diese Einschätzung teilt übrigens auch die Bundesregierung. Wenn es Sie interessiert: Lesen Sie es gerne nach in der Bundestagsdrucksache 17/3634. Dort finden Sie die Antworten der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage zum Thema "Finanztransaktionssteuer und Bankenabgabe – Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise".

Um Ihre Frage zu beantworten: Alltagsgeschäfte können also entweder mit Freibeträgen bzw. Freigrenzen versehen werden, oder bestimmte Transaktionen werden gänzlich von der Steuer ausgenommen. Übrigens: Weil der bisher veranschlagte Steuersatz bislang bei 0,05% pro Transaktion liegt, werden Klein- und Riestersparerinnen und -sparer selbst ohne solche Maßnahmen nur unwesentlich belastet. Aber dass wir negative Folgen für Kleinanlegerinnen und -anleger vermeiden sowie zugleich die unerwünschten Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen wollen, haben wir am 21. Juni schon im gemeinsam mit der Bundesregierung ausgehandelten Papier festgelegt. Sie finden es unter dem Link http://www.spd.de/aktuelles/News/73514/20120621_kehrtwende_der_bundesregierung.html

Mit freundlichen Grüßen,

Sigmar Gabriel