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Frage von Stefan L. •

Frage an Sigmar Gabriel von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

in einer ganzen Reihe von Artikeln sind Informationen über die üblichen Gehälter von Führungskräften des öffentlich rechtlichen Rundfunks nachzulesen. Einige Beispiele finden sich in den unten angefügten Links.

Meine Frage nun:

Finden Sie es richtig, dass Intendanten des öffentlich rechtlichen Fernsehen aus einem ab 2013 zwangsfinanzierten System ein höheres Jahresgehalt als die deutsche Bundeskanzlerin und der deutsche Bundespräsident beziehen ?

Wie ist das aus Ihrer Sicht zu rechtfertigen ? Mit mehr Verantwortung ? Mit mehr Aufwand ? Mit besserer Qualifikation ? Damit ja sicher nicht. Wie also sonst ? Und wenn es nicht zu rechtfertigen ist, warum tun Sie dann nichts dagegen ?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lein

PS: Hier die Quellen:

http://www.sueddeutsche.de/medien/intendanten-mehr-als-merkel-1.986404
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/intendanten-gehaelter-im-vergleich-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-verdienen/3517466.html
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/medien-intendanten-gehalt-299-000-euro-fuer-schaechter_aid_555604.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lein,

wer ein öffentliches Amt bekleidet, muss die Höhe seiner Vergütung vor den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen. Ich stimme Ihnen zu, dass dies nicht nur im Verhältnis zu den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gilt. Auch die Gebührenzahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben einen gesellschaftspolitischen Anspruch darauf, dass sich die Vergütung von Führungskräften des öffentlich rechtlichen Rundfunks in einem angemessenen Rahmen bewegt.

Da der Bundestag das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) beschließt, bin ich als Abgeordneter mitverantwortlich, wenn es um die Amtsbezüge der Bundesregierung geht. Ich halte diese Bezüge im wesentlichen für amtsangemessen, auch wenn ich die politische Leistung der aktuellen Regierung eher gering einschätze.

Über die Vergütung von Rundfunkintendanten habe ich dagegen als Abgeordneter des Bundestages nicht zu richten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich nämlich dafür entschieden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Prinzip der "Staatsferne" zu organisieren. Das Bundesverfassungsgericht wacht streng darüber, dass dies auch so bleibt. Es wird deshalb auch in Zukunft so sein, dass nicht die Politik, sondern die Selbstverwaltungsgremien der Rundfunkanstalten die Gehälter ihrer Führungskräfte festlegen.

Meine persönliche Auffassung ist, dass die Rundfunkräte gut beraten sind, bei der Gehaltsentwicklung der Spitzenpositionen maßvoll zu entscheiden. Zwar müssen die Gehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkurrenzfähig zu privatwirtschaftlich agierenden Konkurrenz sein, eine Abkopplung der Tarifsteigerungen von den Einkommensverhältnissen der Gebührenzahler täte der Verankerung dieser für unserer Demokratie so wichtigen Qualitätsmedien nicht gut.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel