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Frage von Karl Heinz R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Karl Heinz R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel

Sie schrieben in ihrer Antwort vom 16.12. auf die Frage von Herrnn Mockau:

"Selbstverständlich darf eine Strafverfolgung aber nicht stattfinden, wenn Cannabis im Einklang mit betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird."

Nun sind ja die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften genau ein Bereich des politischen Gestaltungsspielraums. Ich denke damit stimmen sie überein.

Daher frage ich Sie, als möglicher Kanzlerkandidat der SPD: Wollen Sie weiterhin Patienten, die legal, das heißt mit einer Genehmigung des BfarM, Cannabisblüten besitzen dürfen, zwingen sich ihre Medizin zu unbezahlbaren Preisen aus Holland zu importieren?

Oder unterstützen Sie die Forderung nach dem Recht auf Eigenanbau für medizinische Cannabispatienten?

Was spricht aus ihrer Sicht gegen eine Erlaubnis zum Eigenanbau von medizinischem Cannabis?

Mit freundlichen Grüßen
K.H. Raschpel

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Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel
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