Frage an Sigmar Gabriel von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
ich vermisse in der gesamten Debatte zu Herrn Wulf folgenden Sachverhalt:
Erhält der Nomalbürger einen finanziellen Vorteil (hier günstigerer Kredit von Herrn Wulf durch die Fam. Gerecke) so verlangt sofort das zuständige Finanzamt eine Versteuerung des geldwerten Vorteiles. Drückt hier das zuständige Finanzamt mehr als beide Augen zu? Dann wäre aber sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig wegen Begünstigung.
Oder hat Herr Wulf in seiner betreffenden Steuererklärung etwas wohl vorsätzlich verschwiegen?
Es ist in höchstem Grade befremdlich wenn Sozial- oder Arbeitsrichter die Kündigung einer kleinen Arbeitnehmerin als Rechtens erklären weil diese ein Abfallbrötchen!!!!! mitgenommen hatte. Die Schärfe dieses wurde wegen grundsätzlichem Charakter begründet.
Warenwert: unter einem Euro.
Aber ein Minister Wulf als Präsident des Landtages NS kann Tausende "unterschlagen" und findet das sogar noch richtig. Bananerepublik und Nomenklatura lassen grüßen.
Der geldwerte Vorteil beträgt ca. 10.000 €/anno bei nur 2 % Zinsdifferenz. Bei einem Preis eines Brötchen von ca. 30 Cent sind das etwa 33.400 Brötchen. Da ist ein einzelnes Abfallbrötchen doch nichts dagegen.
MfG
Horst Schleimer
Sehr geehrter Herr Schleimer,
ich kann die von Ihnen aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen nicht abschließend beurteilen.
Für mich steht aber außer Frage, dass der Bundespräsident selbst größtes Interesse daran haben muss, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe auszuräumen.
Meiner Meinung nach ist der Niedersächsische Landtag der richtige Ort um zu klären, ob der heutige Bundespräsident in seiner Zeit als Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel