Frage an Sigmar Gabriel von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
leider wird die von Herrn Stadler gestellte Frage nach den Gründen der EU-Beflaggung des Dienstgebäudes des Deuitschen Bundestages inhaltlich nicht beantwortet. Nur der HInweis auf die Flaggenordnung ist keine inhaltliche Antwort. Bei der EU-Flagge handelt es sich um kein staatliches Symbol der Bundesrepublik Deutschland. Wer entscheidet bzw. bestimmt die Flaggenordnung? Warum wird das Dienstgebäude des Deutschen Bundestages dauerhaft mit einer fremden Flagge beflaggt? Wer hat dies konkret entschieden und in welcher Eigenschaft bzw. mit welcher Bevollmächtigung? Inwieweit wurden die Mitglieder des Bundestages bzw. der Regierung in diese Entscheidung mit eingebunden? Wann hat diese Befragung bzw. Abstimmung stattgefunden, mit welchem Abstimmungsergebnis? Was soll mit dieser EU-Beflaggung symbolisiert werden?
Für eine ausführliche und konkrete Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
die Europaflagge wird seit dem Europatag, dem 9. Mai 2011, dauerhaft auf dem Südostturm des Reichstagsgebäudes gehisst. Eine Initiative dazu von Bundestagspräsident Norbert Lammert fand die Zustimmung des Parlamentspräsidiums, in dem alle Parteien des Deutschen Bundestages vertreten sind. Die Dienstanweisung zur Beflaggung des Bundestages wurde entsprechend geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel