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Frage von Dagmar B. •

Frage an Sigmar Gabriel von Dagmar B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Gabriel

In der aktuellen Kindertagesstättengebührenordnung der Stadt Goslar, ist es in § 8 weiterhin erlaubt das Kinder vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, wenn
a) zum Wohle des Kindes eine andere pädagogische und / oder therapeutische Betreuung erforderlich wird .

Ursächlich hierfür können psychische oder physische Beeinträchtigungen sein.
Das führt regelmäßig dazu,das Kinder sehr früh entgegen der UN -Konvention benachteiligt, ausgesondert abgeschoben und an der gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden.
Insbesondere von der Schule zurückgestellte KInder sollen in sönderpädagogische Einrichtungen gezwungen werden.
Hierbei werden Eltern u.a. mit falschen Informationen manipuliert,die offensichtlich rechtswiedrig sind.
Z.b. wird behauptet, die spärlichen Integrationsplätze (Goslar hat von 12 Kitas lediglich 3 die Integrationsplätze haben), werden nur für 2 Jahre vergeben, so das zurückgestellte KInder entweder sofort in eine Sonderschule oder einen Sonderkindergarten gehen müssen.

Das Prozedere erstreckt sich allerdings über gesamt Niedersachsen,siehe:
http://www.k1-mediendesign.de/eifer/cms.php?new_kat=3&artikel_id=71

Jedoch sollen dieselben KInder,die vom KIndergartenbesuch ausgeschlossen werden, zukünftig an die Regelschulen integriert werden.
DIes dann jedoch ohne zusätzliche Konzepte,ohne zusätzliche pädagogische Begleitung, ohne dafür ausgebildete Lehrkräfte.

Was ist geplant,um die Kinder vor dem Chaos zu beschützen?

MFG
Dagmar Beier

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Beier,

tatsächlich besagt der § 8 der Gebührenordnung der Kindertagesstätte folgendes:

„Ausschluss vom Besuch der Kindertagesstätte

(1) Kinder können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, wenn

a) zum Wohle des Kindes eine andere pädagogische und / oder therapeutische Betreuung erforderlich wird. Diese ist in Zusammenarbeit mit den Eltern in die Wege zu leiten. Ursächlich hierfür können psychische oder physische Beeinträchtigungen sein, die eine besondere Förderung des Kindes erfordern und die von einer Regeleinrichtung nicht erbracht werden kann. Ein Ausschluss ist möglich, wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht gegeben ist.“

In der Vergangenheit wurde eng mit den betroffenen Eltern zusammengearbeitet und im Einzelfall zum Wohl des Kindes gehandelt. Leider ist es in einer Regeleinrichtung nicht immer möglich, auf die speziellen Anforderungen einzugehen. In der Regel wird jedoch versucht die Kinder zu integrieren, gerade weil auch eine Integration in der Regelschule angestrebt wird.

Das die Stadt Goslar zurzeit nur drei Integrationsplätze vorhält, orientiert sich am Bedarf. Die Plätze werden eingerichtet, sobald der Bedarf besteht und können nicht quasi auf Vorrat bereitgehalten werden. Auf diese Art erreicht man auch, dass man flexibel auf den individuellen Förderbedarf der Kinder eingehen kann. Sollte es derzeit konkrete Probleme bei einer Familie geben, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt Kontakt mit meinem Wahlkreisbüro in Goslar, Bäckerstraße 23/24, Tel. 05321-709817, auf.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel