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Frage von Klaus M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Klaus M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Ihr Gennosse Scholz hat soeben Ihre Expertise im Bereich des Erneuerbare Energien Gesetzes vor dem Hintergrund gewürdigt, dass Sie in Ihrer Zeit als Umweltminister maßgeblich an der Entwicklung des aktuell gültigen EEG 2008 mitgewirkt haben.

Deshalb möchte ich Ihnen folgende Frage stellen: §1 des Gesetzes nennt den Gesetzeszweck:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Wie kann in Anbetracht einer europaweit festgelegten Obergrenze für CO2-Emissionen durch Energieerzeugung/Energieumwandlung, wie wir es im Rahmen der aktuell 2. und auch bald im Rahmen der 3. Emissionshandelsperiode kennen, ein nationales Subvbentionsgesetz für Erneuerbare Energien denn das Klima schützen? Ist es nicht vielmehr so, dass akademische Kreise ganz offen zugeben, dass jede in Deutschland im Rahmen des EEG erzeugte und vergütete Kilowattstunde Strom den CO2-Preis senkt, so den Ausstoß für die europäischen Nachbarn vergünstigt und insgesamt über Europa hinweg eben wegen der gesamteuropäischen Obergrenze keine einizige Tonne CO2 durch Förderung der Erneuerbaren Energien eingespeist wird?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Meyer

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