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Frage von Oliver H. •

Frage an Sigmar Gabriel von Oliver H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

auf der Pressekonferenz der SPD am heutigen 2.Mai 2011 sagten Sie den anwesenden Journalisten, man brauche unbedingt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht 2010 gerecht wird.

Ich stelle diese Fragen, da Sie sich heute FÜR diese Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben obwohl erst am 26.04.2011 der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten veröffentlichte, das ausdrücklich besagt, es könne keine grundgesetzkonforme Umsetzung der VDS geben. ( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/446/79/lang,de/ ) Im Gegenteil, die Anzahl registrierter Internetdelikte ging sogar nach der Aussetzung der VDS weiter zurück und folgte so dem sowieso vorhandenen Trend ( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/435/79/lang,de/ ).

Können Sie mir erklären, warum Ermittlungsbehörden wissen müssen, welche Personen wann mit wem wie lange telefoniert haben?

Können Sie mir außerdem erklären, warum Interntservice-Provider speichern sollen, wann welche Person wie lange online ist?

Schätzen Sie also die Bürgerrechte so gering, dass Sie 40 Mio Bundesbürger unter Generalverdacht stellen wollen um einen nicht quantifizierbaren Vorteil für Ermittlungsbehörden zu bewirken?

Ich freue mich darauf, Ihre Antwort zu erhalten.

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Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel
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