Frage an Sigmar Gabriel von Dr. Heiko L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gabriel,
der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Herr Prof. Lauterbach, beantwortet keine Fragen auf Abgeordnetenwatch, was ich durchaus respektiere; daher stelle ich Ihnen die folgende Frage:
Als durchaus überzeugtes freiwilliges MItglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ärgert es mich, dass zwar eine rückwirkende Beitragsanpassung nach oben, nicht aber nach unten möglich ist, obwohl nach § 240, Abs. 1 SGB V die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen ist und nicht die vergangene Leistungsfähigkeit. Außerdem empfinde ich es als unbillig, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge nur bei freiwilligen Mitgliedern nicht aber bei Pflichtmitgliedern zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Würde die SPD als Regierungspartei hieran etwas ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Lüpkes
Sehr geehrter Herr Dr. Lüpkes,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, bitte Sie jedoch, dass Sie sich mit Ihrer speziellen Frage direkt mit dem Abgeordnetenbüro von Prof. Dr. Karl Lauterbach in Verbindung setzen ( http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,20400,00.html?wp=17&mdbid=524 ). Sie können es per Telefon unter 030/227-74870 oder per E-Mail an karl.lauterbach@bundestag.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel