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Frage von Inge R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, die Sozialgerichte mit Massenklagen zu überschütten?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

gerne beantworte ich Ihre Frage zur geplanten Regelbedarfsstufe III.

Die schwarz-gelbe Koalition legt die vereinbarte Protokollerklärung "Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft." gänzlich anders aus als die SPD. Während wir das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen, und nur den Weg dahin überprüfen wollen, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Auffassung, dass es in erster Linie um die Ermittlung der Höhe der Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam mit anderen leben, geht, und dass damit die Höhe des Regelsatzes weiterhin völlig offen ist. Des Weiteren beabsichtigt das BMAS offenbar, eine Änderung erst auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 vorzunehmen, und damit erst zum 1.Januar 2016.

Diese Auslegung des vereinbarten Ergebnisses sowie die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar. Da zu erwarten ist, dass die schwarz-gelbe Koalition weiterhin versuchen wird, die Angleichung zu verschleppen, werden wir als SPD das Thema weiterhin kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel