Frage an Sigmar Gabriel von Christian L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gabriel,
aus den Medien entnehme ich folgende Meldung:
"Die SPD hat den Unvereinbarkeitsbeschluß mit der linksextremistischen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) offenbar aufgehoben.
Wie die aktuelle Ausgabe der Verbandszeitschrift antifa der VVN-BdA berichtet, soll der SPD-Parteivorstand den Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der Mitgliedschaft in der SPD und in der VVN-BdA am 25 Oktober aufgehoben haben.
Die Regelung war 1948 auf Initiative des damaligen SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher beschlossen worden. Grund hierfür war die offen kommunistische Ausrichtung der VVN.
Die VVN-BdA gilt als DKP-Vorfeldorganisation und wurde bis zur Wiedervereinigung maßgeblich durch die DDR finanziert. Die Landesämter für Verfassungsschutz Bayern und Baden-Württemberg führen sie als linksextremistisch beziehungsweise linksextremistisch beeinflußte Organisation."
Können Sie diese Meldung bestätigen?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ja der Unvereinbarkeitsbeschluss wurde aufgehoben. Das heißt aber natürlich nicht, dass die SPD jede Position dieser Organisation teilen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel