Frage an Sigmar Gabriel von Marc F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gabriel,
In der Novellierung des Atomgesetztes von 2002 beschloss die damalige rot-grüne Regierung, dass die Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke begrenzt werden solle. Dies kam faktisch einem Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft gleich.
Dieses Gesetz musste damals nicht den Bundesrat passieren, es wurde allein durch den Bundestag abgesegnet.
In der Sitzung vom 28. Oktober beschloss nun der Bundestag mit seiner schwarz-gelben Mehrheit, dass die Betriebszeiten der deutschen Atomkraftwerke nun verlängert werden, im Gegensatz zum Atomkonsens von 2002. Auch hier wird nun der Bundesrat nicht am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Gegen diese Nichtbeteiligung des Bundesrates droht die Opposition, darunter auch die SPD, mit einer Verfassungsklage.
Meine Frage ist nun, wie Sie es begründen, dass 2002 der Bundesrat nicht am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden musste, bei der Laufzeitverlängerung von 2010 Ihrer Meinung die Nichtbeteiligung des Bundesrates aber verfassungswidrig sein soll.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
M. Füger