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Frage von Matthias K. •

Frage an Sigmar Gabriel von Matthias K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Sigmar Gabriel,

der damalige Bundesfinanzminister der Finanzen Theo Waigel hat in der Tagesschau - wahrscheinlich am 02. Juli 1989 - auf dem Schlesier-Treffen in Hannover - gesagt: "Mit der Kapitulation der Wehrmacht ist das deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtswirksamen Akt durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesen abgetrennt worden sind." Zitat Ende

Sie Herr Sigmar Gabriel haben am 27.02.2010 auf einer Wahlkampfveranstaltung NRW in Dortmund folgendes gesagt: "Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben - Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen - Nichtregierungs- Organisation in Deutschland." Zitat Ende

Haben Sie und Herr Waigel recht ? Siehe "Personalausweis" mit Staatsbürgerschaft "Deutsch" - "Geschäftsordnung" - Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur "GmbH" (HRB 51411 beim Amtsgericht Frankfurt am Main) !! Artikel 146 Grundgesetz (der von den Siegermächten eingesetzten provisorischen BRD) besagt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Carlos Schmidt hat in seiner Grundsatzrede zum GG 1948 folgendes gesagt: "Die BRD ist kein souveräner Staat ! War es nie, die BRD ist bloß eine Verwaltung des Deutschen Reiches mit Grenzen von 1937." Zitat Ende

Könnte es sein, dass die "Bundesrepublik Deutschland" am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten (Außenminister Baker USA) mit der Streichung des Artikel 23 GG (Staatsgebiet) juristisch aufgelöst wurde?
Wenn das alles richtig ist, wie bekomme ich eine gültige Identitätsunterlage?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Klama

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klama,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.

Nein, das könnte nicht sein. Mit dem so genannten Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 beendeten die Vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und bestätigten, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat.

Zudem besagt Artikel 146 unseres Grundgesetzes, dass das Grundgesetz nach der glücklich gewonnenen Einheit gültig ist, bis das deutsche Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschließt. Das Grundgesetz gibt unserem Staat eine gute Verfassung. Eine neue Verfassung wäre daher nach Art. 146 GG möglich, ist aber nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel