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Frage von Karin B. •

Frage an Sigmar Gabriel von Karin B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Gerhard Schröder hat die SPD gespalten und Deutschland endgültig von einem Rechts- und Sozialstaat in eine von Lobbisten geführte Bananenrepublik umgebaut. Seitdem ist die Partei von über 40 % auf knapp über 20 % bei der letzten Bundestagswahl in der Wählergunst gefallen. Auf den Gebieten Wirtschaft, Verteidigung und Sozialpolitik hat die SPD jegliche Kompetenz verloren. Eines der letzten Bereiche, in dem der SPD noch Kompetenz unterstellt wurde, folgt nun durch Prof. Lauterbach. Er möchte den Krankenkassen verbieten, Homöopathische Leistungen zu erstatten. Immer mehr Menschen erkennen die außergewöhnlichen Heilkräfte der Homöopathie. Sie stellt mittlerweile eine ernsthafte Konkurrenz für die Pharmamafia, die unser „Gesundheitssystem“ beherrscht, dar. Die Pharmamafia schlägt nun zurück.
Zu meiner Frage: Steht die SPD hinter dieser Forderung, auf welche Grundlage stützt die ihre Behauptung, das die Homöopathie nicht wirksam ist und welche Spendenbeträge erhielt die SPD von Seiten der Pharmamafia 2009 und 2010? Außerdem: Hält die SPD uns Wähler für dumm?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bodinet,

vielen Dank für Ihre kritische Anmerkung. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich auf Ihre pauschalen Vorwürfe nicht eingehe. Zum Thema Homöopathie:

Die Krankenkassen können derzeit die Kosten für homöopathische Arzneimittel
übernehmen. Wir haben uns im Rahmen der letzten Gesundheitsreform ausdrücklich dafür eingesetzt, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln (§ 53 Abs. 5 SGB V). Versicherte, die dies wünschen, können einen entsprechenden Wahltarif ihrer Krankenkasse wählen. Die Wahltarife müssen sich selber tragen und dürfen nicht durch andere Einnahmen der Krankenkassen quersubventioniert werden. Deshalb wird die Solidargemeinschaft durch diese Tarife nicht belastet. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten diese Wahltarife an.

Damit wird der therapeutischen Vielfalt Rechnung getragen. Jede Patientin und jeder Patient hat das gute Recht, sich für oder gegen eine solche Behandlung zu entscheiden. Wir haben uns immer für eine richtig verstandene Therapievielfalt im Sinne der Patientinnen und Patienten ausgesprochen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem umfassenden Leistungskatalog in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Es bleibt also dabei: Keine Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei den Wahltarifen sind wir nicht für Streichungen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel