Frage an Sigmar Gabriel von Günter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr.Gabriel
Mit Leiharbeitnehmer sollen per Gesetz gewisse Probleme in Unternehmen abgefedert werden.
Zu bestimmten zugelassen Bedingungen.
Siehe : LAG Düsseldorf
Entscheidung, AZ:Beschluss, 15 TaBV 114/08
Der Beschäftigung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern zu unterschiedlichen Bedingungen stehen weder Art. 9 Abs. 3 GG noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Grundsätze von Recht und Billigkeit nach § 75 Abs. 1 BetrVG entgegen.
Ich sehe daher, das der Leiharbeitnehmer benutzt wird, um das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen.Denn Stundenlohn und Sondervergütungen gehen nur an die Stammbelegschaft. Das heißt für den Leiharbeiter per Gesetz Ungleichbehandlung.Denn der bekommt seinen Lohn von der Zeitarbeitsfirma.
Sehen Sie das auch so und was gedenkt Ihre Partei dagegen zu tun?
Werden Sie sich dafür einsetzen, das der Kündigungsschutz so geändert wird das
Leiharbeitsnehmer nicht mehr benötigt werden.Den Leiharbeitsnehmer sind die
Verlierer in einem System das andere Menschen benutzt um andere Sicherheit zu garantieren.
Wäre es Ihnen möglich sich mal in Dänemark zu informieren? Ich nenne Dänemark weil Ihre grünen Kollegen immer wieder mal Dänemark als Beispiel erwähnen,allerdings bei anderen Politischen Themen.Kann es sein das Dänemark beim Kündigungsschutz am ehrlichsten zu seinen Bürger ist und sie nicht in falsche Sicherheit wiegen möchte?
mit freundlichem Gruß
Lindner Kressbronn