Frage an Sigmar Gabriel von Jannis K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
auf Ihrem Parteitag (d. h. dem der SPD) haben die Delegierten die Einführung einer Vermögenssteuer zu einem SPD-Standpunkt gemacht.
Unabhängig von Gerechtigkeits-und Notwendigkeitsfragen: Wieso befassen sie sich mit etwas, dass das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat? Oder haben sie vor das GG dahingehend zu ändern?
Ich bitte Sie meine Frage als sachliche Bitte um Information zu betrachten und nicht als Versuch Sie von Ihrem Standpunkt abzubringen.
Im Voraus Vielen Dank
Jannis
Sehr geehrter Herr Krampe,
jede e-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelesen. Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.
Bitte wenden Sie sich jedoch bei Fragen, die sich an den PARTEIVORSITZENDEN DER SPD richten, an die folgende e-Mailadresse: parteivorstand@spd.de
Wenn Sie IN MEINEM WAHLKREIS Salzgitter-Wolfenbüttel-Vorharz wohnhaft sind, bitte ich Sie, mir Ihre Anfrage per e-Mail an meine Mailadresse sigmar.gabriel@bundestag.de zu senden. Selbstverständlich werde ich Ihnen dann umgehend und persönlich antworten.
Sollten Sie in einem ANDEREN WAHLKREIS zu Hause sein wenden Sie sich bitte an Ihren SPD-Wahlkreisabgeordneten, Herrn/Frau… Die Kontaktinformationen finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse: www.spdfraktion.de > Die Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sigmar Gabriel, MdB
Sehr geehrter Herr Krampe,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Vermögenssteuer. Gerne möchte ich Ihnen unsere Position dazu schreiben.
Die Besteuerung des Vermögens ist aus unserer Sicht ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Das Steuerrecht des sozialen Rechtsstaats orientiert sich an der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Wer über nennenswertes Vermögen verfügt, ist bei gleichem Einkommen leistungsfähiger als jemand ohne jegliches Vermögen, weil er über Versorgungssicherheit und Kredit verfügt. Deshalb nennt das Grundgesetz die Vermögensteuer neben der Einkommen- und der Körperschaftsteuer ausdrücklich als Einnahmequelle des Staates und weist ihr Aufkommen den Ländern zu. 1995 hat eine Million deutscher Haushalte immerhin 4,6 Mrd. Euro Vermögensteuer an den Staat gezahlt.
Entgegen Ihrer Annahme hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22.06.1995 nicht die Vermögensteuer als solche für verfassungswidrig erklärt - das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer 1995 sogar ausdrücklich "als zulässige Form des Steuerzugriffs" qualifiziert -, sondern nur entschieden, dass der Gleichheitsgrundsatz bei der Werterfassung von Immobilien- und Grundbesitz in Relation zur Bewertung anderer Vermögensarten (wie Geld) verletzt ist. damit bezog sich das Urteil auf das für die Vermögenssteuer notwendige Bewertungsrecht. Folge des Urteils war, dass die Vermögenssteuer nur noch bis zum 31.12. 96 gelten durfte. Die damalige Kohl-Regierung hat keine Neuregelung der Vermögensteuer vorgenommen, so dass diese zum 01.01.97 de facto abgeschafft war, d.h., sie wurde von den Ländern nicht mehr erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel