Frage an Sigmar Gabriel von Stephan R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Gabriel,
eine einzige, klitzekleine Frage hätte ich an Sie:
Erklären Sie mir doch bitte einmal, warum die Eckes-Granini GmbH ihr Produkt "Hohes C" - unter dem Strich ja doch ein ganz gewöhnlicher Orangensaft - in pfandfreien (!!) Plastikflaschen verkaufen darf und dabei auch noch auf der Flasche vollmundig damit Werbung machen darf.
Ich würde es gerne verstehen, verstehe es aber nicht. Der ganze Pfandmarkt ist dermaßen undurchsichtig, daß die Bundesregierung damit jegliche Glaubwürdigkeit zu verspielen droht.
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Rupp
Sehr geehrter Herr Rupp,
die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Einweg-Getränkeverpackungen mit
einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Litern, die nicht als ökologisch vorteilhaft
eingestuft sind. Die Pfandpflicht beschränkt sich allerdings auf diejenigen
Getränkebereiche, bei denen eine Abwägung des ökologischen Nutzens des
Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und
Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen Systems rechtfertigt.
Der hohe Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems rechtfertigt sich
insbesondere nur bei einem ausreichend hohen Marktvolumen, das die Einrichtung
eines effizienten und flächendeckenden Pfand- und Rücknahmesystems oder die
Beteiligung an einem solchen ermöglicht. Dies gilt für die in § 9 Abs. 2
Verpackungsverordnung aufgeführten Getränke, also Bier, Mineralwasser,
Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke, die zusammen den
Löwenanteil am Getränkemarkt ausmachen. Dagegen bestehen bei Getränkesegmenten
wie Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften Besonderheiten, die zu
einem unangemessenen Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der
Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems führen würden. Aus diesem Grunde
ist eine Pfandpflicht nur auf die zuerst aufgezählten Getränkesegmente
gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sigmar Gabriel, MdB