Frage an Siegrid Tenor-Alschausky von Anne W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Tenor-Alschausky,
als Beihilfeberechtigte -im Ruhestand- stelle ich eine auffallende Diskrepanz zwischen den Beihilfesätzen und meiner privaten Krankenversicherung fest was die Erstattung der Rechnungen für physiotherapeutische Anwendungen betrifft. Diese Sätze der Beihilfe haben sich seit mindestens fünfzehn Jahren nicht mehr geändert. Die DKV -meine Krankenversicherung- hat sie aber zum Teil erheblich erhöht und damit den realistischen Forderungen der Physiotherapeuten angeglichen. Da ich mich schon an höchster Stelle bei der Beihilfe darüber kritisch geäußert habe, mir aber entgegen gehalten wurde, dass man dort nur ausführt, was man vom Gesetzgeber vorgegeben bekommt, wende ich mich nun an Sie mit der Bitte, mir eine plausible Erklärung zu geben. Und darüber hinaus mit der Bitte, dieses Problem einmal politisch anzugehen. Ich persönlich muß seit Monaten eine physiotherapeutische Behandlung bekommen und zahle trotz 100% Absicherung (70% Beihilfe, 30% DKV) erheblich dazu, weil die Beihilfe diese geringen Sätze bezahlt. Es gibt im übrigen kaum einen Therapeuten mehr, der es sich wirtschaftlich leisten kann, mit den von der Beihilfe errechneten Leistungen zu existieren.
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort,
Anne WinterRabbow