Frage an Siegfried Wentzkat von Georg H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wentzkat!
Ich habe Fragen für Arbeit und Soziales, die nicht in Ihren Programm auftauchen!
1. Was gedenken Sie zu tun, damit behinderte Menschen, welche nicht nur durch ihr Alter (ab 40 Jahren) auf dem Arbeitsmarkt chancenlos sind, sondern erst recht durch ihre Behinderung ausgegrenzt werden, wieder für Arbeitgeber interessant werden, damit sich die Behinderten ihren eigen Lebensunterhalt und ihren Beitrag zur Rente verdienen können?
2. Was gedenken Sie zu tun, damit behinderte Menschen, die nicht durch Faulheit, nicht durch Willenlosigkeit zur Arbeit, sondern wegen ihrer Behinderung arbeitslos und chancenlos sind, aber genauso beim ALG II behandelt werden, wie die „normalen“ Menschen in diesem Land?
3. Wie stellen Sie sich bei behinderten Menschen, den Aufbau des Lebensunterhalts im Alter, nach dem so genannten Arbeitsleben bzw. den Aufbau der eigenen Rente (auch Riesterente) vor, wenn dem behinderten Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt durch die großartige Politik und dem übermenschlichem Verständnis und Barmherzigkeit der Arbeitgeber versagt wird?
4. Was wollen Sie gegen die Bürokratie der Landesverwaltungen und Landesämter tun, damit die Anträge von chronisch erkrankten Menschen (sprich: Antrag zur Erlangung des GdB von mindestens 50, Rentenanträge) tatsachenbezogener, schneller, unbürokratischer und somit gerechter genehmigt werden, ohne erst jahrelang (sprich: zweieinhalb Jahre und mehr) Widerspruchs- u. Gerichtsverfahren zu führen, welche im Ergebnis doch nur für die Betroffenen durch finanzielle Verluste zu teuer, nervenaufreibend sind und dem Steuerzahler zur Last gelegt werden?
Ich bin gern bereit, meine Situation deutlich und sachgemäß darzustellen. Habe für alle o. g. Fragen Beweise und Gerichtsurteile vorliegen. Das sich in diesen Angelegenheiten etwas ändern muss, steht außer Frage. Ich erwarte klare, deutliche Antworten - keine Phrasen!
Behindertenpolitik
Zu Ihren Fragen möchte Ich Ihnen gern antworten. Die von Ihnen angesprochenen Probleme sind nachvollziehbar, berühren zum Teil aber vorwiegend bundespolitische Fragen. Auf Sachsen-Anhalt bezogen kann ich Ihnen mitteilen:
Durch die Landesregierung von FDP und CDU sind Fragen der Behindertenpolitik stärker in den Mittelpunkt politischer Arbeit gerückt worden. Mit dem Wettbewerb Barrierefreies Sachsen-Anhalt wurden Modellbeispiele inspiriert, die zeigen, was und wie Menschen mit Behinderung unterstützt werden müssen.
In Sachsen-Anhalt ist mit der Sozialagentur eine Einrichtung als überörtlicher Träger der Sozialhilfe geschaffen worden, um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege im Land
einheitlich zu koordinieren und die bis dahin zum Teil erheblichen Unterschiede auszugleichen und anzupassen. Letztlich geht es auch darum, gesetzliche Regelungen und die Vereinbarungen zwischen dem Land und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege umzusetzen. Die Sozialagentur arbeitet transparent gegenüber den Verbänden und der Öffentlichkeit und hat sich als leistungsfähige Institution bewährt. Darüber hinaus ist im FDP-geführten Sozialministerium erst vor kurzem der Behindertenbeauftragte der Landesregierung neu benannt worden. Auch davon kann man sich weitere Impulse versprechen.
Eine bezahlte Beschäftigung ist für die überwiegende Zahl der Menschen mit Behinderung unbestritten ein wichtiger Beitrag zu mehr Selbstständigkeit. Deshalb will die FDP, dass die Qualifizierung und die berufliche
Eingliederung von Behinderten mit dem Ziel der Verbesserung der Integrationschancen behinderten Personen weiterhin gefördert wird. Das FDP-geführte Ministerium für Wirtschaft und Arbeit führt dazu bekanntlich einige Modellvorhaben mit Laufzeiten bis 2006 durch. Die Arbeit in Werkstätten für Behinderte sollte dem eigentlichen Adressatenkreis vorbehalten sein.
Die FDP ist zudem auf Bundesebene aktiv geworden:
So soll der haltlose Zustand beendet werden, dass der Zutritt von Menschen mit Behinderung zu öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln teilweise verwehrt wird, weil auf keine Begleitpersonen verwiesen werden kann. Dabei ist das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis der Hinweis auf das Recht des Ausweisträgers, Begleitpersonen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen unentgeltlich mitzuführen, was aber irrtümlicherweise oft falsch, nämlich als Pflicht, ausgelegt wird. Die missverständliche Formulierung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" im Schwerbehindertenausweis muss durch eine eindeutigere Formulierung, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ausschließt, ersetzt werden. Zur Erleichterung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben soll ferner der Berechtigtenkreis, der derzeit auf bestimmte Krankheitsbilder begrenzt ist, für die Nutzung von Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol ausgeweitet werden.
Des weiteren kann ich darauf verweisen, dass vor kurzem vor allem auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion die Stiftung Behindertensport gegründet worden ist. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2005/2006 sind Mittel im
Landeshaushalt als Stammkapital eingestellt worden. Aus Sicht der FDP ist die Stiftung ein Gewinn für den Behindertensport in Sachsen-Anhalt, weil sie langfristig zur Sicherung der Vorhaben der Sportvereine im Behindertensport beitragen kann.