Frage an Siegfried Schneider von Hedwig H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Minister Schneider,
Ihre Antwort vom 25.08. an Herrn Schneider: "Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse konnte gegenüber dem Vorjahr erneut gesenkt werden und liegt nun bei 22,9 (Vorjahr: 23,0). 343 Grundschulklassen hingegen werden mit einer maximalen Schülerzahl von bis zu 15 Schülern gebildet.
Nach Abschluss der Klassenbildung und der Lehrerzuweisung steht fest, dass die Richtlinien zur Klassenbildung an allen Grundschulen in vollem Umfang realisiert werden konnten".
In Waischenfeld (Oberfranken) wird es im nächsten Schuljahr neben einer jahrgangsreinen 1. Klasse mit 26 Schüler und einer jahrgangsreinen 2. Klasse mit 25 Schülern eine Kombiklasse mit 21 Schülern geben.
Bisher wurden uns lediglich 5 zusätzliche Lehrerstunden zur Differenzierung zugesichert, in Wackersberg wurden durch Ihr Ministerium die Differenzierungsstunden wegen der Klassengröße von 22 Schülern auf 10 Stunden/Woche erhöht.
In andern Grundschulen in Oberfranken wurden bei weniger Schülern sog. Arbeitsgemeinschaften und Lerngruppen gebildet und auf Kombiklassen verzichtet.
Alle Waischenfelder Eltern wären für diese Lösung offen gewesen die jedoch vom Schulamt rigoros abgelehnt wird.
Diese Kombiklasse wurde gegen den Willen aller Eltern, des Elternbeirats und der Stadt Waischenfeld eingeführt, da dies eine reine Sparmaßnahme ist und eine Gleichwertigkeit aus Sicht der Eltern schon deshalb nicht gegeben ist, weil die Kombiklasse nahezu die durchschnittliche Schülerzahl einer jahrgangsgeführten Klasse erreicht.
Müssten bei durchschnittlichen Schülerzahlen von 22,9 Schülern/Klasse die Richtlinien für die jahrgangskombinierten Klassen nicht neu definiert werden (z. B. nach den Forderungen des BLLV)?
Sind die Schüler auf das Wohlwollen des Schulamts bezüglich der Differenzierungsstunden angewiesen?
Warum werden andernorts Grundschulklassen mit maximal 15 Schülern gebildet und in Waischenfeld werden Klassen mit 16 bis 19 Schüler abgelehnt?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hedwig Haas
Sehr geehrte Frau Haas,
die Zuständigkeit für die Klassenbildung liegt ausschließlich bei den Staatlichen Schulämtern, die diese auf der Grundlage der Richtlinien zur Klassenbildung und mit Blick auf die vorhandenen personellen Ressourcen vornehmen. Die Zuweisung der Lehrerstunden von den Regierungen auf das jeweilige Staatliche Schulamt erfolgt auf der Grundlage der im Landkreis vorhandenen Schülerzahlen. Dieses Zuweisungsverfahren garantiert eine gerechte Versorgung aller Staatlichen Schulämter. Das zugeteilte Stundenbudget ist in allen Fällen ausreichend, um an sämtlichen Landkreisschulen die Klassenbildung gemäß den Richtlinien vorzunehmen, die erforderliche Gruppenbildung durchzuführen und an jeder Schule ein begrenztes Angebot an Arbeitsgemeinschaften einzurichten. Die Aufgabe der Staatlichen Schulämter, innerhalb des Landkreises möglichst ausgeglichene Klassenstärken sicherzustellen, ist erklärtes Ziel, jedoch nicht in jedem Einzelfall möglich. Gerade für einen Flächenstaat wie dem Freistaat Bayern ist die relativ große Bandbreite der Klassenstärke zwischen 13 und 30 Schülern nicht gänzlich vermeidbar. Zwar werden dadurch Klassen im unteren bzw. oberen Frequenzbereich, d.h. sehr kleine oder große Klassen, in Kauf genommen, gleichzeitig kann so jedoch der Erhalt vieler kleinerer und in der Regel auch wohnortnäherer Schulen gesichert werden. Ziel ist jedoch grundsätzlich die Sicherstellung möglichst ausgeglichener Klassenstärken.
Die Klassenbildungsrichtlinien sehen für jahrgangskombinierte Klassen grundsätzlich die Zuweisung von fünf Differenzierungsstunden vor. Die Entscheidung, mehr als die verpflichtend vorgesehenen Differenzierungsstunden zuzuweisen, treffen die Staatlichen Schulämter in eigener Verantwortung, da nur hier die erforderlichen Detailkenntnisse vorliegen, die ein Mehr an Differenzierungsstunden rechtfertigen. Z. B: spielt hier auch eine Rolle, ob an der Schule bereits ein Förderlehrer vorhanden ist, der zusätzlich zu den Differenzierungsstunden eingesetzt werden kann.
Sehr positive Rückmeldungen von Eltern und Lehrkräften von bereits durchgeführten jahrgangskombinierten Klassen in den vergangenen Jahren weisen zudem nach, dass mit den fünf vorgesehen Differenzierungsstunden bei einer Schülerzahl von 21 Schülern in einer jahrgangskombinierten Klasse sehr erfolgreich unterrichtet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Schneider