Frage an Siegfried Koschwitz von Gerda W. bezüglich Verbraucherschutz
Halten Sie die Aufteilung der Stimmverteilung in der EU für richtig?
Sehr geehrte Frau Weigert,
kurz und bündig -nein-. Die EU regelt Diskriminierung jeglicher Art. Wenn es aber um die Wertigkeit der Vertretung der Bürger über ihre EU-Abgeordneten geht, spielt Diskriminierung keine Rolle mehr. Ein EU-Abgeordneter Deutschlands vertritt ca. 850.000 Bürger. Ein EU-Abgeordneter z.B. Maltas vertritt ca. 67.000 Bürger und besitzt das gleiche Stimmrecht. Viele kleine Länder haben jeweils 6 EU-Abgeordnete und vertreten zusammen nicht mal soviel Bürger wie ein deutscher EU-Abgeordneter. Mit dem Lissabon-Vertrag soll das EU Parlament und so die EU-Abgeordneten mehr Stimmengewicht erhalten. Viele neue Regelungsfelder sollen dann mit Mehrheit der EU-Abgeordneten beschlossen werden können. Der jetzige Zustand ist Ursache für viele unübersichtliche Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit usw., die alles nur komplizierter machen. Für eine ehrliche Vertreter der Bürger ist es notwendig, dass jeder Bürger im EU-Parlament gleichwertig vertreten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Koschwitz